BND-Selektorenaffäre: Regierung will NSA-Ausschuss die Spähliste vorenthalten

Die Liste mit unzulässigen NSA-Selektoren soll mehr als 7.000 Personen und Institutionen in Europa enthalten. Die Bundesregierung will offenbar mit allen Mitteln verhindern, dass der NSA-Ausschuss einen Einblick erhält.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Streit über die in Bad Aibling eingesetzten NSA-Selektoren könnte vor dem Verfassungsgericht enden.
Der Streit über die in Bad Aibling eingesetzten NSA-Selektoren könnte vor dem Verfassungsgericht enden. (Bild: Jörg Koch/Getty Images)

Der US-Geheimdienst NSA hat mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) offenbar tausende europäische Ziele überwachen wollen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, enthält die Liste mit unzulässigen NSA-Selektoren, die der BND zum Teil in seine Filtersysteme eingespeist hatte, 7.089 Personen und Institutionen in Europa. Darunter seien auch Firmen. In einer feineren Auflistung, einem geheimen "Testat", habe der BND festgehalten, dass es sich bei mindestens 2.000 der Spionageziele um "Persönlichkeiten der europäischen Politik" und um "Dienststellen europäischer Mitgliedstaaten" handele. Fast jedes europäische Land solle betroffen sein. Insgesamt enthalte die ausgedruckte Liste 38.897 Einträge, zumeist E-Mail-Adressen.

Unklar ist weiterhin, inwieweit der NSA-Untersuchungsaussschuss des Bundestags selbst Einblick in die Liste erhalten wird. Einem Bericht von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zufolge will das Bundeskanzleramt die Liste nicht dem Bundestag vorlegen. Stattdessen solle eine Art Ermittlungsbeauftragter Einsicht in die Unterlagen erhalten und im Herbst dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe diesen Vorschlag Anfang der Woche wichtigen Vertretern von Union und SPD unterbreitet. Vielleicht handele es sich bei dem Sonderbeauftragten um einen Richter des Bundesgerichtshofs, dessen Name noch nicht feststehe.

SPD offenbar für zwei Beauftragte

Ob die SPD diesem Vorschlag zustimmen wird, ist aber noch nicht sicher. So soll die Partei darauf bestehen, dass das Parlament den Beauftragten auswähle und ernenne, während das Kanzleramt eine Lösung anstrebe, die dem Parlament ein Vorschlagsrecht einräume, der Regierung aber die Ernennung überlasse. Der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner twitterte dazu: "Bundestag kontrolliert Regierung - nicht umgekehrt - gilt auch für Kanzleramt!" Zudem hätten führende Sozialdemokraten in dem Gespräch mit Altmaier die Idee vorgetragen, die Opposition aus Linke und Grünen dürfe einen eigenen zweiten Ermittlungsbeauftragten ernennen.

Hinter der Weigerung der Regierung, die Liste dem Ausschuss auszuhändigen, stehen offenbar völkerrechtliche Vereinbarungen. Demnach darf Geheimdienstmaterial der Vereinigten Staaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Personen weitergeleitet werden, die nicht der Regierung angehören. Diese Zustimmung der USA hat es dem Bericht zufolge aber nicht gegeben. Auch das von der Bundesregierung nun angestrebte Verfahren mit dem Ermittlungsbeauftragten soll das Weiße Haus nicht akzeptiert haben.

USA kümmerten sich nicht ums Völkerrecht

Allerdings sollen sich die USA in einem umgekehrt gelagerten Fall ebenfalls über die Zustimmung Deutschlands hinweggesetzt und nach dem 11. September 2001 streng geheime Unterlagen aus Deutschland einer Untersuchungskommission des Kongresses gegeben haben. Auf diesen Vorgang verweise auch eine völkerrechtliche Expertise des Auswärtigen Amtes. Demnach hat sich die Bundesregierung im Jahr 2004 der Auffassung der USA angeschlossen, wonach die deutschen Geheimunterlagen einer Ermittlungskommission vorgelegt werden durften.

Dass die Opposition die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten akzeptieren wird, scheint ausgeschlossen. Nach Angaben von Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hat sich die Fraktion bereits auf eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet. Mögliche Prozessbevollmächtigte seien bereits angefragt worden. Auch der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz will keinen Sonderbeauftragten akzeptieren. "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es geht hier um das schärfste Schwert, das das Parlament hat, um die Regierung zu kontrollieren. Deswegen kann man da keinen Vermittler dazwischen legen", sagte Notz dem Radiosender NDR.

Voraussetzung für eine Klage ist jedoch, dass die Bundesregierung dem Ausschuss schriftlich bestätigt, den Einblick in die Selektorenliste abzulehnen. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage soll nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch vor der Sommerpause fallen.

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Clown 11. Jun 2015

Stooooop! Da muss ich intervenieren! :) Die geplante Maut ist dummdreistes Kalkül: Sie...

Der Held vom... 11. Jun 2015

Schlimmer als die jetzige schwarzbraun-blassrote Koalition kann das auch nicht...

plutoniumsulfat 11. Jun 2015

Nicht zu vergessen die eigenen Pflichten!

Rababer 10. Jun 2015

Kann man sich das auch selbst anhören oder nur lesen ?



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