BND-Selektorenaffäre: NSA-Ausschuss setzt Regierung Frist bis 18. Juni

Die Koalitionsfraktionen im NSA-Ausschuss haben genug von der Hinhaltetaktik der Regierung. Bis kommenden Donnerstag soll das Kanzleramt eine Entscheidung treffen, wer die Selektorenliste der NSA einsehen darf.

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Das Bundeskanzleramt hat nun eine Frist vom NSA-Ausschuss bekommen.
Das Bundeskanzleramt hat nun eine Frist vom NSA-Ausschuss bekommen. (Bild: Tischbeinahe/Lizenz: CC BY 3.0)

Der NSA-Ausschuss des Bundestags drängt auf eine baldige Entscheidung zur Einsicht des Parlaments in die Liste der unzulässigen NSA-Selektoren. Bis zum kommenden Donnerstag um 9.00 Uhr solle die Regierung dem Ausschuss ihren Vorschlag in dieser Frage unterbreiten, sagte die Ausschussobfrau der Union, Nina Warken (CDU), am Donnerstag in Berlin. Anders als noch in den Vorwochen unterstützen nun auch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD den Wunsch der Opposition, der Regierung eine konkrete Frist zu setzen. Der gegenwärtige Zustand sei "unerträglich", sagte SPD-Ausschussobmann Christian Flisek.

Seiner Ansicht nach müssen die im Raum stehenden Vorwürfe der Wirtschaftsspionage durch die NSA möglichst schnell aufgeklärt werden. Daher müsse der Ausschuss in der Lage sein, noch vor der Sommerpause einen möglichen Ermittlungsbeauftragten zu benennen, der im Auftrag des Ausschusses die Selektorenliste sichten könne. Flisek machte keine genauen Angaben, wie die Fraktionen reagieren würden, falls die Regierung die Frist verstreichen lassen würde. Medienberichten zufolge will die Regierung aus völkerrechtlichen Gründen den Abgeordneten die Einsicht verweigern.

Streit gibt es weiterhin in der Frage, ob die Ausschussmitglieder selbst oder ein Ermittlungsbeauftragter die Liste mit knapp 40.000 aussortierten Selektoren kontrollieren soll. Während die Opposition weiterhin der Auffassung ist, dass die Abgeordneten Einblick in die Liste erhalten müssen, kann diese Aufgabe nach Ansicht der Koalition von einem Beauftragten wahrgenommen werden. Sollte die Bundesregierung dies akzeptieren, müssten nach Angaben von Flisek drei Bedingungen erfüllt sein. Zunächst müsse der Beauftragte vom Ausschuss bestimmt und ernannt werden. Zudem müsse das Parlament das Aufgabenprofil des Ermittlers festlegen. Zu guter Letzt müsse sich der Ausschuss die Option offenhalten, selbst die Selektorenliste ansehen zu können, wenn Fragen offenblieben.

Die Opposition lehnt ein solches Vorgehen weiterhin ab und will sich nicht mit einem "Merkel-Puffer", wie Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz es bezeichnete, abspeisen lassen. In dieser Auffassung sieht sie sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestärkt, aus dem der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele am Donnerstag zitierte. Demnach sei ein solcher Beauftragter lediglich eine Hilfsperson der Parlamentarier. Den Abgeordneten stehe weiterhin das Recht zu, die Akten einzusehen.

Sollte die Bundesregierung dem Ausschuss generell die Einsicht in die Listen verweigern, will die Opposition vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Vor diesem Schritt warnte hingegen Flisek, da ein solches Verfahren Monate oder gar ein Jahr dauern könne.

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twil 12. Jun 2015

https://www.youtube.com/watch?v=YDhSK0cwa1g

Palerider 12. Jun 2015

Jo, und wenn die Analyse der Daten dann so 'professionell' läuft, wie ich es schon in dem...

plutoniumsulfat 11. Jun 2015

Vom Prinzip und seinen eigenen Gedanken passt es aber, also gedacht hat er das bestimmt ;)

Spezies 11. Jun 2015

So langsam geht das rum geeiere einen auf die Nüsse. Soll doch mal endlich Einer oder...



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