EU-Bürger bekommen ein klein wenig Schutz
Wen und was der BND im Ausland überwacht, das war bislang nicht geregelt. Das ist international so üblich, die meisten Landesgesetze schützen nur die jeweils eigenen Bürger. Im Rahmen des NSA-Ausschusses zeigte sich, dass der BND seine Befugnisse auch im Ausland sehr weit auslegt. So hat er europäische Institutionen und Politiker "gesteuert", wie es im BND-Jargon heißt - also mit Suchbegriffen nach Daten von ihnen gesucht. Außerdem hat er auch Deutsche, wenn sie sich im Ausland befanden und dort beispielsweise für eine ausländische Organisation arbeiteten, als Ausländer behandelt und ihren Schutz durch das deutsche Grundgesetz ignoriert. "Funktionsträger" seien keine "Grundrechtsträger", hieß es zur Begründung.
Daher gibt es in dem neuen Gesetzentwurf eine Art Verbot, europäische Länder und ihre Institutionen auszuspähen. Beziehungsweise ein Gebot, sie nur dann auszuspähen, wenn es "erforderlich ist". Wann das erforderlich sein soll, ist anschließend geregelt. Die Grenzen sind weit gesteckt, der Katalog der Gefahren, bei denen es erlaubt sein soll, auch EU-Bürger und EU-Firmen zu beobachten, ist sehr lang. Er reicht zum Beispiel von Hochverrat über Volksverhetzung und Brandstiftung bis hin zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz oder der Störung von Anlagen der öffentlichen Ordnung.
Edward Snowden brachte den Vorwurf auf, amerikanische Geheimdienste würden massenhaft überwachen und unter andrem der deutsche Auslandsdienst helfe ihnen dabei. Seit März 2014 untersucht ein parlamentarischer Ausschuss die Ausmaße der Überwachung. Doch noch bevor er damit fertig ist, schreibt die Bundesregierung neue Gesetze, um all die Überwachung zu erlauben, die bei den Untersuchungen ans Licht kam.
Interessant ist die Rhetorik, mit der erklärt wird, warum es überhaupt ein neues BND-Gesetz braucht. Immerhin kann die Bundesregierung schlecht zugeben, dass das bisherige Gesetz kaputt oder gar verfassungswidrig war. Denn dann hätte sie den BND stilllegen müssen, bis das neue Gesetz fertig ist. Also wird von einer "Klarstellung" gesprochen, von "Konsequenzen", die man aus der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses gezogen habe, von einer "Präzisierung".
Man kann das alles Präzisierung nennen. Aber es trifft nicht ganz den Kern.
tl;dr: Die 20 Prozent-Regel hätte eigentlich auf Ausland-Ausland-vom-Inland-Daten ausgeweitet werden müssen, aber das Gesetz versagt diesen Daten den Schutz durch Grundrechte.
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20-Prozent-Grenze wird gestrichen |
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Ob da ein Zusammenhang besteht?
Dazu kommt noch das Sommerloch, da muss das was man dem Publikum sonst nur Freitags...