20-Prozent-Grenze wird gestrichen
Dabei beseitigt der Gesetzentwurf gleich noch eine Beschränkung, die bisher galt, wenn es um Datenleitungen ging.
Bislang durfte der BND bestimmte Datenmengen nicht überschreiten, wenn er irgendwelche Internetkabel oder Telefonleitungen mit Bezug zum Inland abhören wollte. Das war die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung mit Inland-Ausland-Daten. Also an Kabeln, die vom Ausland aus nach Deutschland liefen. Denen wurde ein bestimmter Schutz zugestanden, da Deutsche betroffen sein können. Das bisherige Gesetz bezog sich dazu auf das G10-Gesetz. Und das forderte: Erstens ausgewählte Suchbegriffe, mit denen in den Daten gefischt werden soll. Zweitens eine Eingrenzung der Region und der Kabel, in denen gesammelt wird. Und drittens, dass von den in den Kabeln übertragenen Daten höchstens zwanzig Prozent überwacht werden.
Diese Zwanzigprozentregel war schon lange umstritten. Niemand kann sagen, ob und wie sie eingehalten und überprüft werden kann. Rechnet man alle Pornos und andere Videos heraus, die so über Internetverbindungen gehen und sehr datenlastig sind, dann beträgt der Rest bestimmt weniger als zwanzig Prozent - aber einhundert Prozent der Kommunikation.
Es war nur eine schwache Beschränkung, aber immerhin war es eine Beschränkung der Überwachungsmöglichkeiten. Im neuen Gesetz ist sie verschwunden, dort gibt es keine Mengengrenzen mehr. Ausland-Ausland-Kommunikation, die im Inland abgefischt wird, soll diesen Schutz des Grundrechtes nicht bekommen, auch wenn bei ihr die gleiche Gefahr besteht: dass deutsche Daten im Schleppnetz landen.
Da der BND nicht alles überwachen kann, darf er, so viel er will
Das Argument der Bundesregierung dazu ist zynisch. Der BND könne sowieso nie einhundert Prozent der Kommunikation abhören, dazu sei er technisch gar nicht in der Lage. Gemeint ist dabei die gesamte Kommunikation weltweit. Was in der Praxis wohl bedeutet, dass er, tritt das Gesetz in Kraft, durch Deutschland verlegte Datenleitungen unbeschränkt überwachen kann.
Dabei ist ungeklärt, ob die Verfassung das alles überhaupt erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 geurteilt, jedes Überwachungsgesetz, das dem BND Zugriff auf Telekommunikationsdaten gibt, müsse sich auf das sogenannte G10-Gesetz beziehen - egal ob die Daten im Inland oder im Ausland erhoben werden. Das Grundrecht, unbeobachtet zu kommunizieren, gelte überall, fand das Gericht damals. Eine Einschränkung ist durch Gesetze möglich, aber sie müsse eben immer auf den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes bezogen sein. So kam es zu der Beschränkung auf zwanzig Prozent.
Praktisch hieß das außerdem, dass jede Überwachungsmaßnahme des BND, bei der Daten von Grundrechtsträgern eingesammelt wurden, von der G10-Kommission genehmigt werden musste.
Auch dieser Punkt soll mit dem neuen Gesetz für die im Inland abgegriffenen Ausland-Ausland-Leitungen nicht gelten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung drängt die G10-Kommission und damit das Parlament aus der Kontrolle dieser Daten heraus. Er will eine neue Stelle dafür schaffen, das sogenannte Unabhängige Gremium. Der Name klingt gut, vom Wortlaut her sind dessen Mitglieder auch niemandes Weisungen unterworfen. Wirklich unabhängig von den Wünschen des BND und der Bundesregierung aber werden sie so nicht sein.
Parlament wird aus Kontrolle herausgedrängt
Demnach sollen sich die Mitglieder des Unabhängigen Gremiums allein aus den Richtern und Anwälten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe rekrutieren. Externe Besetzungen sind nicht vorgesehen. Der Bundesgerichtshof und die Generalbundesanwaltschaft sind zwar die obersten Instanzen im Bereich Straf- und Zivilrecht. Aber sie unterstehen dem Justizministerium. Die G10-Kommission hingegen rekrutiert sich aus Parlamentariern des Bundestags. Sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags berufen und berichten an den Bundestag.
Schon die G10-Kommission galt als schwaches Kontrollgremium, weil sie klein und schlecht ausgestattet war und weil der BND entschied, was er ihr sagen wollte. Trotzdem wurde sie vom BND und vom Bundeskanzleramt ausgetrickst und unterlaufen, weswegen ihre Mitglieder derzeit sogar gegen die Bundesregierung klagen. Das neue Gremium hätte hingegen gar keinen Bezug mehr zum Parlament.
Somit werden für letztlich den selben Vorgang zwei verschiedene Überwachungsmechanismen geschaffen, die parallel existieren. Inland-Ausland-Daten werden weiter vom G10-Gremium kontrolliert. Im Inland gesammelte Ausland-Ausland-Daten aber untersucht allein das Unabhängige Gremium, obwohl verschiedene Juristen argumentieren, dass diese Daten den gleichen Grundrechtsschutz genießen müssten wie Inland-Ausland-Daten, da Grundrechte nicht an der Grenze enden und da niemand garantieren könne, dass dabei nicht doch Deutsche miterfasst werden.
Selbstverständlich wollen BND und Bundesregierung die dank des neuen Gesetzes abfischbaren Daten anschließend mit befreundeten Geheimdiensten teilen. Auch das geschieht bislang schon, gravierendstes Beispiel war das Projekt Eikonal mit der NSA in Frankfurt. Das Gesetz will dieses Vorgehen ebenfalls legalisieren.
Geregelt wird das in Paragraf 13 des Entwurfs. Der will es dem BND erlauben, mit anderen Diensten Datentausch-Verträge zu schließen. Zustimmen muss auch hier nur das Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung findet, damit sei das Primat der Politik gewahrt. Demokratische Kontrolle, so wie beispielsweise die Opposition sich wünscht, ist das nicht. Es würde sogar erlaubt, die so erlangten Daten automatisiert an den ausländischen Partner zu schicken. Damit können mehr Daten verschickt werden - aber es macht auch die Kontrolle, was da übermittelt wird, sehr viel schwieriger.
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BND-Gesetzreform: Voller Zugriff auf die Kabel der Telekom | EU-Bürger bekommen ein klein wenig Schutz |
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Ob da ein Zusammenhang besteht?
Dazu kommt noch das Sommerloch, da muss das was man dem Publikum sonst nur Freitags...