Star-Rolle in einem neuen Ausschuss

In seiner Vernehmung deutete Nöbauer an, dass die Daten auch von abgefangenen Richtfunksignalen stammen könnten. Allerdings hatte er vor zwei Monaten schon Medienberichte zurückgewiesen, wonach in Gablingen selbst Richtfunk abgehört werde. Das Kanzleramt war mit dem Verhalten Nöbauers auf jeden Fall zufrieden. "Die Erfassungsart, die in der Öffentlichkeit zum Glück nicht bekannt ist, soll hier nicht bestätigt werden", sagte Wolff. Sehr unzufrieden waren hingegen die Abgeordneten. Schon zu Beginn hatte Nöbauer ihnen vorgeworfen: "Ich fühle mich unfair behandelt." Er habe sich vor zwei Monaten zum Teil nur geäußert, weil er sich unter starken Druck gesetzt gefühlt habe. "Sie können mir's glauben, ich bin sehr ungern hier", sagte Nöbauer.

Davon ließ sich der Ausschuss aber nicht beeindrucken. Notz drohte ihm sogar: "Wir planen einen zweiten Untersuchungsausschuss. Und Sie bekommen darin die Star-Rolle." Sollte die Opposition ihre Drohung wahrmachen, könnte der Ausschuss die Vernehmungen künftig als "absurdes Theater" vermarkten und Eintritt in die Sitzungen verlangen.

Erster Zeuge weiß auch nichts

Schon bei seinem ersten Zeugen hatte der Ausschuss am Mittwoch kein glückliches Händchen gehabt. Der frühere Referatsleiter im Bereich Technische Aufklärung, J. S., sollte die Frage beantworten, ob die millionenfachen Metadaten aus Gablingen beispielsweise an die NSA weitergeleitet würden. Doch dazu konnte er keinerlei Angaben machen. Seine Abteilung in der Pullacher BND-Zentrale sei lediglich für die Bearbeitung des abgehörten "Rohmaterials" zuständig gewesen.

Nach Angaben von S. produzierte seine Abteilung täglich eine Anzahl von Meldungen in dreistelliger Höhe. Der Input habe im vierstelligen Bereich gelegen. Es gebe Kooperationen mit Staaten der Five Eyes, jedoch nicht mit allen. Die Zusammenarbeit sei ein "Geben und Nehmen", allerdings gebe es kein Übergewicht beim Geben zum Nachteil der NSA. BND-Mitarbeiter hätten beispielsweise Nachrichten an das European Technical Center (ETC) der NSA in Wiesbaden weitergeleitet.

Mit Blick auf die mögliche Ausspähung deutscher Staatsbürger durch den BND sagte S., dass ihm keine solchen Meldungen untergekommen seien. Nach Ansicht der BND-Spitze sind deutsche Bürger, sofern sie für ausländische Unternehmen oder Institutionen tätig sind, nicht durch das Grundgesetz vor dem Abhören ihrer Kommunikation geschützt. Er könne sich an keinen Fall erinnern, bei dem ein Deutscher in einer internationalen Organisation arbeitete und seine Abteilung Rohmaterial dazu bearbeitet habe, sagte S. Möglicherweise seien dubiose Treffer aber schon in den Außenstellen aussortiert worden. Die sogenannte Funktionsträgertheorie ist stark umstritten. Denn eigentlich muss ein Bundestagsgremium, die G10-Kommission, darüber entscheiden, ob ein deutscher Staatsbürger vom BND abgehört werden darf.

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 BND-Außenstelle Gablingen: Herr Nöbauer sagt ständig Nö
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