BND-Affäre: NSA-Ausschuss darf "kleine" Selektorenliste einsehen

Die NSA-Selektoren bleiben weiter unter Verschluss. Aber zumindest in Sachen BND gibt die Regierung dem Drängen des NSA-Ausschusses nach. Der Opposition reicht das nicht.

Artikel veröffentlicht am ,
Der NSA-Ausschuss darf nun selbst einen Blick auf die aussortierten BND-Selektoren werfen.
Der NSA-Ausschuss darf nun selbst einen Blick auf die aussortierten BND-Selektoren werfen. (Bild: Sean Gallup/Getty Images News)

Nach dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) darf nun auch der NSA-Ausschuss einen Blick auf die unzulässigen Selektoren des Bundesnachrichtendienstes (BND) werfen. Dies habe das Kanzleramt am Montagabend dem Ausschuss mitgeteilt, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Anders als von verschiedenen Medien dargestellt, steht diese Liste jedoch nicht im Zusammenhang mit dem US-Geheimdienst NSA. Die Liste der 40.000 unzulässigen NSA-Selektoren wird den Abgeordneten weiter vorenthalten. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) twitterte dazu: "Für die NSA-Selektoren gab es ja eine Vertrauensperson, die das Parlament vorgeschlagen hatte ..."

Zunächst hatte die große Koalition darauf beharrt, dass sich nur das PKGr die Liste der aussortierten BND-Selektoren anschauen dürfe. In der vergangenen Woche hatte sich jedoch der SPD-Obmann im NSA-Ausschuss, Christian Flisek, den Forderungen der Opposition nach einem Einblick in die angeblich 900 Seiten umfassende Liste angeschlossen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Untersuchungsausschuss seinen Auftrag erweitern muss, wenn er von der Bundesregierung nicht selbst über die Vorfälle informiert wird", hatte Flisek gesagt. Zuvor war bekanntgeworden, dass der BND mit Hilfe der Selektoren unter anderem den deutschen Diplomaten Hansjörg Haber und den französischen Außenminister Laurent Fabius überwacht haben soll.

Opposition will alle Akten einsehen

Der Opposition geht das Entgegenkommen der Regierung jedoch nicht weit genug. Sie stört sich unter anderem daran, dass sich nur die Obleute des Ausschusses im sogenannten Treptow-Verfahren die Liste anschauen dürfen. Denn dieses Verfahren setze die Rechte des Ausschusses außer Kraft und sei "hochproblematisch", sagte Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz. Zudem will die Opposition nicht nur die aussortierten Suchbegriffe, sondern auch die dazugehörigen Akten aus BND und Kanzleramt vollständig einsehen. "Denn nur durch sie lassen sich die bisherigen Angaben zu den Geschehnissen im August und September 2013 stichhaltig überprüfen", sagte Notz.

Bislang ist nur bekannt, dass BND-Präsident Gerhard Schindler im Herbst 2013 mündlich angeordnet haben soll, Selektoren mit europäischen Zielen aus der BND-internen Erfassung zu nehmen. Unklar ist, welche Diskussionen und Überlegungen dieser Entscheidung vorangegangen sind. Zumal der BND bereits im August 2013 die umstrittenen NSA-Selektoren entfernt hatte. Ausschlaggebend für Schindlers Entscheidung war möglicherweise das Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch die NSA. Merkel hatte danach den Satz geprägt: "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht." Eine geplante Geheimdienstreform soll diese Forderung nun weitgehend umsetzen.

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olleIcke 17. Nov 2015

Word! Was für eine Farce! Ein weiteres Teilstück für das Bild wie die "konservativen...

plutoniumsulfat 17. Nov 2015

Ich räum die verdächtigen Sachen schnell in die übrigen Zimmer...so, jetzt dürfen sie...



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