BND-Affäre: Keine Frage der Ehre

Eine Woche voller Seltsamkeiten im NSA-Ausschuss: Die BND-Zeugen zur Selektoren-Affäre verhielten sich so merkwürdig, dass der Verdacht einer Vertuschungsaktion sich aufdrängt.

Artikel veröffentlicht am ,
BND-Präsident Schindler stellte sich im Ausschuss vor seine Mitarbeiter, konnte deren Verhalten aber nicht erklären.
BND-Präsident Schindler stellte sich im Ausschuss vor seine Mitarbeiter, konnte deren Verhalten aber nicht erklären. (Bild: Tobias Schwarz/AFP/Getty Image)

Es sind manchmal kleine Details, die Denken und Selbstverständnis von Menschen offenbaren. Auf die Frage, wie alt er sei, antwortete der BND-Abteilungsleiter Hartmut Pauland am Donnerstag vor dem NSA-Ausschuss: 42 Dienstjahre. Für einen Brigadegeneral wie ihn begann das Leben offenbar erst mit seinem Eintritt in die Bundeswehr im Jahr 1973. Auch die Schlüsselfigur in der aktuellen Selektorenaffäre, der Unterabteilungsleiter D. B., ist ein Oberst der Bundeswehr. Beide Zeugen trieben die Abgeordneten in der vergangenen Woche fast zur Verzweiflung. Korpsgeist statt Aufklärung, Schweigen statt Wahrheit.

Inhalt:
  1. BND-Affäre: Keine Frage der Ehre
  2. Ein psychologisches Rätsel

Die energischen Befragungen der Abgeordneten Christian Flisek (SPD) und Konstantin von Notz (Grüne) erinnerten bisweilen an den US-Militärfilm "Eine Frage der Ehre" aus dem Jahr 1992. Darin will ein Verteidiger, gespielt von Tom Cruise, in einer Gerichtsverhandlung nachweisen, dass zwei angeklagte US-Marinesoldaten in einer tödlichen Strafaktion auf Befehl von oben gehandelt haben. Zunächst streitet der verantwortliche Kommandeur, dargestellt von Jack Nicholson, alle Vorwürfe ab. Doch am Schluss packt ihn Cruise bei seiner Offiziersehre: Der Colonel will nicht als jemand dastehen, der seinen Laden nicht im Griff hat. Schließlich gibt er zu, den Befehl gegeben zu haben.

Verschwörungstheorien bieten sich an

Auf einen solchen Moment warteten die Abgeordneten am Mittwoch und Donnerstag vergebens. Denn ein Brigadegeneral wie Pauland hat überhaupt kein Problem damit, dass seine Untergebenen offenbar Entscheidungen von großer Tragweite treffen, ohne ihm ein Sterbenswörtchen davon mitzuteilen. Schon als Truppenkommandeur habe er sich abgewöhnt, alles wissen zu wollen, sagte er lapidar. "Melden macht frei": Dieser Soldatenspruch dürfe nicht genutzt werden, um Verantwortung abzugeben. Was aber den sonst sehr besonnenen und ruhigen Flisek auf die Palme brachte, war Paulands Behauptung, D. B. nicht einmal danach gefragt zu haben, warum er das Auffinden und Löschen zehntausender unzulässiger Selektoren im August 2013 nicht gemeldet hat.

An diesem Punkt kam selbst der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka nicht umhin, den Zeugen mit einer "Verschwörungstheorie" zu konfrontieren. Ob es beim BND die stille Vereinbarung gebe, die Klappe zu halten, wenn ein Haufen zu sehr stinke, wollte er von Pauland wissen. Was dieser nicht einmal ausschließen wollte. Um sein merkwürdiges Verhalten zu erklären, waren ihm selbst offensichtliche Ausreden nicht zu schade. Weil D. B. im Ausschuss von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, dürfe er als Vorgesetzter laut Dienstanweisung keine entsprechende Auskunft verlangen. Dabei hat Pauland schon am 13. März 2015 um 22:45 Uhr, - wie er militärisch korrekt bemerkte -, von der Selektorenproblematik erfahren. Bis zur Aussageverweigerung von B. am 7. Mai 2015 hatte er demnach exakt 55 Tage Zeit, die entscheidende Frage zu stellen.

Konspiratives Vorgehen in der Abteilung

Warum er diese Frage nicht stellte, ist nicht nur den Abgeordneten ein großes Rätsel. Aber in jedem Fall war es sehr geschickt: Denn anders als B. kann Pauland vor dem Ausschuss die Auskunft darüber nicht verweigern und hätte daher die Antwort wiedergeben müssen. Vielleicht hatte er B. deshalb zunächst gefragt, ob er ihn zu seinen Motiven überhaupt befragen soll. Möglicherweise war es aber auch so, dass Pauland die Frage gar nicht stellen musste, weil ihm ohnehin klar war, warum seine Mitarbeiter so konspirativ gehandelt haben. Denn anders als konspirativ kann man die Vorgänge im August 2013 kaum bezeichnen.

Warum sonst legte B. großen Wert darauf, keine Unterlagen über die Löschung der Selektoren in seinem Büro zu hinterlassen? E-Mail-Verkehr mit den Löschlisten gab es nicht. Den Ausdruck der Liste, den er von seinem Mitarbeiter Dr. T. erhalten hatte, schickte B. per Kurier nach Bad Aibling. Damit war er ihn los. Der dortige Dienststellenleiter R. U. ließ irgendwann den Ausdruck mit den Selektoren verschwinden. Denn die Liste ist nicht mehr auffindbar. Der Bad Aiblinger Sachbearbeiter W. O. wiederum löschte wochenlang Selektoren, ohne seinen Dienststellenleiter davon zu unterrichten. Den ominösen Ausdruck von Dr. T. will er nie gesehen haben.

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Ein psychologisches Rätsel 
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Eheran 30. Mai 2015

Unsere Verfassung nennt sich Grundgesetz. Auch die Verfassungen vieler anderer Länder...

TheBigLou13 26. Mai 2015

Ich würde am liebsten streiken, indem ich keine Steuern mehr zahle bis das aufgeklärt...

Buttermilch 26. Mai 2015

Wollen wir dass mal hoffen. Kennen sie Stay behind oder Gladio? Wie war das noch mit dem...

Trockenobst 25. Mai 2015

Es wurden dort keine Regeln eingeführt, wie man mit den USA als Datenlieferant handeln...



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