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BMW und Valeo: Per Fernsteuerung das Auto einparken

Solange Autos noch nicht vollautonom unterwegs sind, könnte BMW Fahrern aus der Ferne das Rangieren in Parkhäusern abnehmen.
/ Friedhelm Greis
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Das Fahrzeug lässt sich per Fernsteuerung einparken. (Bild: BMW)
Das Fahrzeug lässt sich per Fernsteuerung einparken. Bild: BMW

Es ist zweifellos ein merkwürdiges Gefühl, per Lenkrad und Monitor tatsächlich aus der Ferne ein tonnenschweres Auto zu steuern. Dass dies in der Praxis funktionieren kann, haben der Münchner Autohersteller BMW und der französische Zulieferer Valeo im Juni 2023 auf dem neuen BMW-Testgelände im tschechischen Sokolov demonstriert. Das Einparken via Fernsteuerung ist aber nur eines von drei Konzepten, das BMW für diesen Zweck verfolgt.

Auf dem Testgelände in Sokolov hatte BMW einen Parcours für die Einparkaufgabe abgesteckt. Die Journalisten konnten sich dabei selbst hinter das Steuer setzen, das sich in einem Container neben dem Testparcours befand. Auf einem großen Monitor über dem Lenkrad war das Kamerabild sowie zwei Draufsichten zu sehen. Mit zwei Pedalen ließ sich das Fahrzeug starten und abbremsen.

Draußen auf dem Testgelände setzte sich dann das ferngesteuerte Auto in Bewegung. Auch für einen ungeübten Teleoperateur war es an sich kein großes Problem, den mit Pylonen abgesteckten Parcours zu durchqueren und das Fahrzeug rückwärts in einer Parkbucht abzustellen. Wie das in einem realen Szenario, beispielsweise einem schlecht beleuchteten Parkhaus, aussehen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Verschiedene Typen des AVP

Schon seit Jahren verfolgen Autohersteller und Zulieferer das Ziel, den menschlichen Fahrern das Einparken in Parkhäusern abzunehmen. Mercedes-Benz und Bosch haben zusammen das sogenannte Automated Valet Parking (AVP) schon zur Serienreife gebracht und nutzen dies in einem Stuttgarter Parkhaus.

BMW und Valeo haben ihre Pläne bereits im Februar 2023 näher erläutert . Diese bezogen sich jedoch nicht auf das ferngesteuerte Fahren, sondern auf die beiden Varianten, die in der ISO-Norm 23374 geregelt sind. Beim AVP Typ 1 fährt das Fahrzeug auf Basis seiner Sensordaten autonom zu seinem Parkplatz. Beim Typ 2 steuert hingegen die Infrastruktur des Parkhauses das Auto. Auf diesem System basiert auch der Ansatz von Mercedes und Bosch in Stuttgart.

Das ferngesteuerte Fahren hat aus Sicht der Anbieter den Vorteil, dass weder das Parkhaus mit einer aufwendigen Infrastruktur ausgestattet noch das Fahrzeug autonom nach Stufe 4 unterwegs sein muss. Erforderlich ist hingegen eine gute Mobilfunkverbindung. Diese sollte geringe Latenzen und eine angemessene Übertragungsrate aufweisen. Daher setzen die Anbieter auf 5G, das für solche speziellen Anwendungen konzipiert ist.

Was passiert, wenn die Funkverbindung abbricht?

Dass das ferngesteuerte Fahren nicht so trivial ist, hat ein Besuch von Golem.de beim estländischen Anbieter Elmo im Juni 2022 in Berlin gezeigt . Bei der Präsentation war das 4G-Netz überfordert, weil es eine Amokfahrt in Berlin gegeben hatte. Die erforderliche Übertragungsrate von 5 Mbit/s wurde nicht mehr erreicht.

Im Falle des ferngesteuerten Einparkens wäre eine schlechte Verbindung allerdings nicht so problematisch wie bei Elmo, das seine Carsharing-Fahrzeuge durch den normalen Verkehr lenken will. Denn in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz sind die Fahrzeuge mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit unterwegs. Nach Angaben der Entwickler seien dabei auch hohe Latenzzeiten von mehr als 100 Millisekunden kein Problem.

Ob und wann das System in Serie gehen wird, ist allerdings noch offen. Bislang gibt es dafür auch noch keine rechtlichen Grundlagen, wobei dies auf privatem Gelände auch nicht erforderlich sein würde. Eine entscheidende Voraussetzung für das ferngesteuerte Fahren dürfte zudem die IT-Sicherheit sein. Denn Fahrzeuge, die über das Internet gelenkt werden können, müssen die entsprechenden Schnittstellen zwischen Mobilfunk und Fahrzeugaktorik bereithalten. Fahrzeughalter, die einen solchen Komfort wünschen, müssen daher entsprechende Risiken eines Hackerangriffs oder anderen Missbrauchs in Kauf nehmen.


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