Colored Coins, Sidechains und Altchains

Es gibt für Unternehmen oder Einzelpersonen mehrere Möglichkeiten, Daten in einer Blockchain abzulegen. Der Nasdaq setzt auf sogenannte Colored Coins beziehungsweise das Open-Assets-Protokoll. Vereinfacht gesagt, kauft das Unternehmen eine bestimmte Anzahl Bitcoins und teilt diese anschließend in kleinere Einheiten. Diese werden dann wiederum mit den Aktien gekoppelt und in der Blockchain gespeichert. Der Nasdaq plant damit zunächst ein manipulationssicheres System zur Aktienverwaltung, um Kunden eine bessere Übersicht zu bieten.

Dieser Ansatz ist vor allem interessant, solange der Preis für Bitcoins relativ niedrig ist - je mehr Colored Coins man benötigt, desto teurer kann das Unterfangen werden. Dafür kann man Huckepack auf der Bitcoin-Blockchain mitreiten und die Ressourcen mitnutzen. Der Vorteil: Unternehmen benötigen nur Ressourcen, um die Blockchain-Technik zu verwenden, müssen also keine Spezialisten einstellen oder eigene Kryptosysteme unterhalten. Der Nachteil: Limits der Blockchain, etwa wie viele und welche Metadaten gespeichert werden können, werden auch auf die Colored Coins übertragen.

Sidechains für mehr Funktionen

Ist der Einkauf mehrerer Bitcoins keine Option oder werden für eine Anwendung Funktionen benötigt, die die originale Blockchain nicht bietet, lässt sich eine sogenannte Sidechain nutzen. Diese verwendet einen Bitcoin - egal ob einen ganzen oder einen Teil eines Bitcoins - als Seed, um darauf aufbauend eine eigene Blockchain aufzusetzen. Diese Sidechain ist noch immer an die Bitcoin-Blockchain gekoppelt, kann also deren Ressourcen und Know-how mitnutzen. Allerdings hat der jeweilige Anbieter deutlich mehr Kontrolle. Beispiele dafür sind etwa Omnilayer oder Counterparty. Beide Anbieter nutzen Sidechains, um eigene Protokolle und Dienste auf der Blockchain aufzusetzen.

Komplette Freiheit mit Altchains

Wenn selbst eine Sidechain nicht ausreicht, können Altchains genutzt werden. Dafür entwickeln Unternehmen eine eigene Blockchain - und damit meist eine eigenständige Kryptowährung. Dadurch haben sie eine enorme Freiheit und sind von der eigentlichen Bitcoin-Blockchain sowie von den Bitcoins oder von Änderungen und Einschränkungen unabhängig. Allerdings setzt dies das notwendige Wissen im Unternehmen voraus, um die komplexen mathematischen Systeme zu erstellen, zu warten und gegen Angreifer abzusichern.

Es spricht nichts dagegen, dass ein Unternehmen eine eigene Blockchain erstellt und sie anschließend anderen Kunden zur Verfügung stellt. Diesen Ansatz verfolgt Ethereum.

Diese via Crowdfunding finanzierte Blockchain wollen ihre Macher als dezentralisierte Plattform für Applikationen etablieren. Nutzer können mit sogenanntem Ether (dieser lässt sich berechnen, via Bitcoin kaufen oder von anderen Nutzern übertragen) Ressourcen im Netzwerk bezahlen und ihre eigenen Applikationen auf der Etherum-Blockchain aufsetzen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 Datenmanipulation (fast) ausgeschlossenVier Projekte abseits der Kryptowährungen 
  1.  
  2. 1
  3. 2
  4. 3
  5. 4
  6. 5
  7.  


btswolf 08. Jan 2016

Hier wurde nur auf die Blockchain Variante von Bitcoin eingegangen. Besonders im Bereich...

btswolf 08. Jan 2016

Die Masse an DAUs muss es auch nicht verstehen so wie die breite Masse auch das aktuelle...

_biO_ 08. Okt 2015

Möglichkeiten existieren viele und Willy/MtGox Manipulation ist eine davon. Ändert aber...

DrWatson 06. Okt 2015

Ziemlich sinnloser Artikel. Sinnvolle Fragen wären: Wieviele Transaktionen schafft das...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /