Blackout-Challenge: Eltern verklagen Tiktok wegen Würge-Videos

Zwei Elternpaare aus den USA haben das chinesische soziale Netzwerk Tiktok verklagt. Hintergrund ist die sogenannte Blackout-Challenge, bei der sich Tiktok-Nutzer dabei gefilmt haben, wie sie sich bis zur Bewusstlosigkeit würgen. Dabei sind im Jahr 2021 zwei Mädchen gestorben, die Kläger sind die Eltern der Kinder.
"TikTok muss für die Verbreitung tödlicher Inhalte an die beiden Mädchen zur Rechenschaft gezogen werden" , zitiert Spiegel Online(öffnet im neuen Fenster) den Anwalt Matthew Bergman. Eines der Opfer war acht Jahre alt, das andere neun. Die Kläger gehen explizit gegen Tiktok vor, und nicht gegen die Macher der jeweiligen Videos.
Die Eltern beschuldigen Tiktok, die Blackout-Challenge "absichtlich und wiederholt" verbreitet zu haben. Der Algorithmus des sozialen Netzwerkes habe den Mädchen entsprechende Videos immer wieder gezeigt, weshalb sie am Ende selbst an der Challenge teilgenommen hätten. Laut der Klage wurden auch Todesfälle aus anderen Ländern gemeldet, etwa aus Italien und Australien.
Tiktok soll keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben
Die Eltern werfen Tiktok vor, nach dem ersten Todesfall keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verbreitung der Videos zu stoppen oder wenigstens einzudämmen. Der Klage zufolge hat Tiktok Milliarden investiert, um wissentlich Produkte zu entwickeln, die gefährliche Inhalte verbreiten. Laut Ars Technica(öffnet im neuen Fenster) werfen die Eltern Tiktok vor, dass ihre Kinder süchtig nach dem sozialen Netzwerk wurden.
Die Blackout-Challenge ist nicht die erste gefährliche "Herausforderung" auf sozialen Netzwerken. 2018 ging die sogenannte Tide-Pod-Challenge viral, bei der bunte Waschmaschinentabs gegessen wurden. Die Videos wurden damals unter anderem auf Facebook und Youtube gepostet, woraufhin die sozialen Netzwerke mit der Entfernung entsprechender Videos und Beiträge reagierten. Waschmittelhersteller betonen seitdem stark, dass sich die Tabs selbstverständlich nicht zum Verzehr eignen.



