Werden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt?
Auch mit Blick auf die drohenden Strafen hinterfragt Vetter die Maßnahmen. Auf die Frage, mit welchen Strafen die Beteiligten rechnen müssen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegenüber iRight.info: "Der Straftatbestand der Computersabotage sieht im Grundtatbestand eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor." Vetter hält es allerdings für absolut unwahrscheinlich, dass die Tat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren nach sich ziehen könnte. Die Höchststrafe für Computersabotage werde vielleicht fällig, "wenn jemand das Zahlungssystem von zwei Banken gleichzeitig für mehrere Tage lahmlegt".
Im Fall der Anonymous-Attacke gegen die Gema rechnet Vetter damit, dass die Verfahren ohne Konsequenzen eingestellt werden. Sind die Täter Erwachsene, müssten sie vielleicht eine Geldstrafe von 100 Euro zahlen.
Anonymous-Video: "Wir sind ein digitaler Untergrund"
Vetter fordert, neu über die Legitimität von Protestformen im Internet nachzudenken. "Man kann auch hier den Maßstab der Grundrechte anlegen und sich fragen, ob es im Internet nicht auch ein Demonstrationsrecht gibt", so Vetter. "Wenn sich Nutzer zusammenschließen, um einem Unternehmen durch massenhafte Klicks zu sagen, wir finden nicht gut, was ihr macht, kann das auch eine Meinungsäußerung sein."
Recht martialisch treten auch Anonymous-Aktivisten auf. "Das Kollektiv belächelt den Versuch, Aktivisten unseres Schlages einzuschüchtern", erklären sie in einem Video zu den Hausdurchsuchungen. "Ihr werdet uns niemals alle kriegen!" Die Behörden hätten "Benzin in das Feuer der Revolution gegossen". Man sei ein "digitaler Untergrund" und bereit, Opfer zu bringen. Die Macher des Videos wollen offenbar verhindern, dass Aktivisten nochmals über IP-Adressen identifiziert werden. "Wer sich seiner Sicherheit im Internet nicht vollkommen gewahr ist, sollte sich an keinen Serverangriffen beteiligen", so der Rat an die "Brüder und Schwestern". Bei einer neuerlichen Anonymous-Attacke auf die Gema-Seiten im Juni verzichtete die Gema auf eine Anzeige, da keine IP-Adressen der Angreifer zu ermitteln waren.
Die Sozial- und Kulturanthropologin Gabriella Coleman (McGill-Universität Montreal) erforscht seit Jahren die Entwicklung der Anonymous-Bewegung und hat ihre Erkenntnisse jüngst in einem Essay zusammengefasst (deutsche Fassung auf Freitag.de). "Ein umfassendes und konsistentes Bild der Bewegung zu zeichnen, ist unmöglich", so Coleman. Vielleicht sei die Gruppe deshalb so gefürchtet und werde so heftig bekämpft.
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BKA vs. Anonymous: "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt" |
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Irgendwie scheints eher so, als stehn alle Industrieländer vor dem Abgrund :)
Genau! Uns geht es nicht schlecht. Uns geht es nur nicht gut.
Die Aktion war genauso Schwachsinnig wie die Aktionen dieser Internet-Sekte...
Das dies die neue Jugendsoap von Arte sein könnte war mir auch zu aller erst...