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BKA: Movie2k-Bitcoin-Bewegungen liegen beim Generalstaatsanwalt

Mehr als drei Milliarden Euro in Bitcoin -Wallets "German Government BKA" erregen Aufsehen. BKA und Generalstaatsanwaltschaft Dresden äußern sich dazu vorsichtig.
/ Achim Sawall
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Die illegale Plattform Movie2k.to (Bild: Movie2k.to)
Die illegale Plattform Movie2k.to Bild: Movie2k.to

Weder das Bundeskriminalamt noch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben den aktuellen Verkauf der Bitcoins aus dem Prozess gegen die Betreiber von Movie2k.to dementiert. BKA-Sprecherin Kristina Sawazki sagte Golem.de: "Zu den von Ihnen angesprochenen aktuellen Bitcoin-Bewegungen bitten wir darum, sich an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu wenden."

Das Bundeskriminalamt hatte damit begonnen, Bitcoins zu verkaufen, die in Wallets im Wert von mehr als 3 Milliarden Euro liegen. Das machte die Blockchain-Analyseplattform Arkham bekannt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass dort Werte aus der Beschlagnahmung der Plattform Movie2k.to veräußert werden. Die Wallets des BKA sind bei den Handelsplätzen Bitstamp, Coinbase und Kraken aktiv.

In einem Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der illegalen Plattform Movie2k.to übertrug einer der Beschuldigten im Januar dieses Jahres fast 50.000 Bitcoin an Behörden-Wallets des BKA.

Staatsanwaltschaft ist für Bitcoin-Verkauf zuständig

"Grundsätzlich ist für die sichergestellten Bitcoin und deren Verkauf beziehungsweise Umwandlung in Euro die jeweilig zuständige Staatsanwaltschaft beziehungsweise das jeweils zuständige Gericht verantwortlich" , erklärte Sawazki.

Die Erlöse sichergestellter Werte fließen laut Paragraf 60 Strafvollstreckungsordnung jenem Länderfiskus zu, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat. "Zur Vorgehensweise und zu weiteren Informationen im konkreten Fall verweisen wir ebenfalls auf die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden" .

Sprecher Thomas Schmidt sagte Golem.de jedoch, dass für die Generalstaatsanwaltschaft Dresden derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden könnten, da das Verfahren zum Umgang mit den sichergestellten Bitcoins noch nicht abgeschlossen sei.

Im April 2024 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen den Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des Portals Movie2k.to erhoben. Dem 40-jährigen mutmaßlichen deutschen Hauptbetreiber wird gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins gekauft haben, lautet die Anklage(öffnet im neuen Fenster) .

Der zeitweise Untergetauchte wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht und Ende Mai 2023 im Ausland festgenommen. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen.

Dem zweiten Beschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige soll vom Movie2k-Betreiber Ende Mai 2013 einen Lohn in Bitcoin für seine Tätigkeit erhalten haben, erklärte die Staatsanwaltschaft.

In einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig im März 2023 den Programmierer von Movie2k wegen Urheberrechtsverletzung, Geldwäsche, Betrugs und Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.


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