Bittorrent: Popcorn-Time-Nutzer zahlen in Vergleich 690 Euro
Nach der Abmahnwelle zu Popcorn Time wurden in den vergangenen Wochen die ersten außergerichtlichen Vergleiche geschlossen. Das gab die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden am 20. Oktober 2015 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Betroffenen mussten sich verpflichten, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben und zur Abgeltung aller Ansprüche pauschal rund 690 Euro zu zahlen.
Die ersten Anschlussinhaber hätten sich mit Rechteinhabern wie Warner Brothers außergerichtlich geeinigt. "Nicht in jedem Fall können wir empfehlen, gegen die Abmahnungen vorzugehen, sondern raten dazu, einen Vergleich abzuschließen, um einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden" , sagte Johannes von Rüden. In Fällen, in denen der Internetanschluss von mehreren Personen zugleich benutzt wird, bestünden gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Ansprüche zu wehren.
In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch von 200 Euro pro Musiktitel angemessen wäre. "Für das illegale Filesharing an einem Kinofilm dann 690 Euro anzusetzen, wirkt vor diesem Hintergrund recht moderat" , meinte von Rüden.
Kein echtes Streaming bei Popcorn Time
Popcorn Time bietet Streaming aktueller Serien und Filme über Bittorrent an. Dabei wird der Stream vom Empfänger gleichzeitig angesehen und anderen zur Verfügung gestellt. Die Software priorisiert die Torrent-Dateien so, dass der Film sofort angesehen werden kann.
Nutzer von Portalen wie Popcorn Time sehen sich einen vermeintlichen Stream an, laden diesen Film aber auch automatisch per Bittorrent hoch. Damit wird die Datei genauso geteilt wie beim direkten Filesharing, es wird also für die Filmstudios nachweisbar eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die Feststellung der IP-Adresse über Bittorrent stellt kein Problem dar.
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