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Bitcoin und Co.: Indien lehnt Kryptowährungen als Zahlungsmittel ab

Für den indischen Staat sind Kryptowährungen wie Bitcoin kein legitimes Zahlungsmittel, die Nutzung soll durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Gegenüber der Blockchain ist das Land mit über 1,3 Milliarden Einwohnern allerdings nicht abgeneigt.
/ Tobias Költzsch
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Indien mag Bitcoin nicht. (Bild: Stephane de Sakutine/AFP/Getty Images)
Indien mag Bitcoin nicht. Bild: Stephane de Sakutine/AFP/Getty Images

Der indische Finanzminister Arun Jaitley hat einem Bericht von Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) zufolge vor Abgeordneten erklärt, dass die indische Regierung Kryptowährungen nicht als legales Zahlungsmittel anerkenne. Der Staat will Maßnahmen ergreifen, um sowohl deren Nutzung in illegalen Transaktionen als auch als generelles Zahlungsmittel zu verhindern.

Händler in Neu-Delhi beobachten gestiegene Verkäufe

Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, ist nicht bekannt. Die Absage an Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin durch die Regierung eines Landes mit über 1,3 Milliarden Einwohnern könnte sich allerdings negativ auf den Kurs der Währungen auswirken. Indien hatte in der Vergangenheit Vorstöße unternommen(öffnet im neuen Fenster) , unter anderem Mobile-Banking auf Smartphones zu verbreiten.

Die in Neu-Delhi ansässige Kryptowährungsbörse Coinsecure beobachtet bereits gestiegene Bitcoin-Verkäufe im Land. Der Bitcoin-Wert hat nach einem starken Anstieg in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 mittlerweile wieder deutlich verloren – Bloomberg zufolge seit Anfang 2018 um 30 Prozent.

Bitcoin in Chicago für Termingeschäfte zugelassen

An der Chicagoer Börse hingegen wurde Bitcoin mittlerweile für Termingeschäfte zugelassen. Die Kursschwankungen waren nach der Freigabe allerdings so stark, dass der Handel zwischenzeitlich stellenweise ausgesetzt wurde.

Finanzminister Jaitley hat sich Bloomberg zufolge hingegen aufgeschlossen gegenüber der Blockchain generell gezeigt. Auch hier gibt es allerdings keine Angaben darüber, inwieweit konkrete Pläne vorliegen.


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