Bitcoin & Co.: EU will Personendaten bei Kryptotransaktionen erfassen

Die EU-Kommission hat ein neues Regelpaket vorgestellt, mit dem die Transaktionen von Kryptowährungen reguliert werden sollen. Vor allem sollen bei An- und Verkäufen die Daten der beteiligten Personen erfasst werden. Das berichtet Euronews(öffnet im neuen Fenster) .
Damit will die Kommission EU-weit gegen die Nutzung von Bitcoin und Co. bei kriminellen Aktivitäten vorgehen. Die Gesetzgebung soll bis 2023 eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche schaffen, die auch den Handel von Kryptowährungen beaufsichtigt.
Bereits bestehende Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen künftig für den gesamten Kryptomarkt gelten. Das neue Regelwerk soll vorschreiben, dass Kryptotransaktionen im Grunde wie Bankgeschäfte behandelt werden. Im Bankensektor sind anonyme Konten nicht möglich, dies soll auch für Kryptokonten gelten.
Personendaten von Beteiligten sollen erfasst werden
Eine Plattform für den Handel mit Kryptowährungen müsste innerhalb der EU den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Kontonummer erfassen. Zudem soll auch der Name der Person angegeben werden, die das Ziel des Transfers ist.
Der Kommission zufolge soll das Regelwerk so abgestimmt sein, dass es keine zu starke regulatorische Belastung sein soll, gleichzeitig aber kriminelle Machenschaften verhindert. Die Grundidee von Kryptowährungen ist an sich, dass die Transaktionen anonymisiert erfasst werden.
In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass Lösegeldforderungen bei sogenannten Ransomware-Attacken in Kryptowährungen gezahlt werden sollten. Das Regelwerk ist noch nicht beschlossen, sondern muss den üblichen Weg durch das EU-Parlament gehen.



