Biometrische Gesichtserkennung: Jurist warnt vor "sicherheitsbehördlichem Daten-Supergau"
Die Kritik an Plänen der Bundesregierung zur biometrischen Gesichtserkennung reißt nicht ab. Nach der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider fällt nun auch der Bremer Juraprofessor Dennis-Kenji Kipker ein harsches Urteil über das sogenannte Sicherheitspaket . Kipker wurde von der FDP als Sachverständiger für die am 23. September 2024 geplante Bundestagsanhörung angefragt.
"Die Vorschriften übertreffen alles, was wir bislang an Vorschriften im Bereich digitaler Überwachung gesehen haben, indem hier Vorfelderhebung, Massendatenauswertung, Datenbankzusammenführung und künstliche Intelligenz miteinander kombiniert werden – im Ergebnis der sicherheitsbehördliche Daten-Supergau" , heißt es einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestags, die Golem.de vorliegt.
Schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Ermittlungsbehörden anhand biometrischer Fotos und Stimmen mit automatisierten Verfahren und mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) nach Verdächtigen im Internet suchen dürfen. So könnten beispielsweise "Lichtbilder einer Zielperson mit IS-Propagandavideos und Daten aus sozialen Medien abgeglichen werden, um Hinweise auf die Person selbst sowie Mittäter oder Hintermänner zu erhalten" .
Nach Ansicht Kipkers wird mit den vorgesehenen Befugnissen "die Vorfelderfassung von Daten vom Ausnahmefall zum unbegründeten Regelfall gemacht" . Dabei handele es sich nicht nur um normale personenbezogene Daten wie Namen oder Anschriften, sondern um "sensible Daten, die im Zweifelsfall gerade einen Abgleich mit biometrischen Daten ermöglichen sollen" .
Gegen diesen Vorstoß wirke die massenhafte und anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, "wie ein Spaziergang" . Das Instrument werde umso gefährlicher, "je mehr Daten im Internet gespeichert sind, die Tiefe des Eingriffs in die informationellen Grundrechte wird im Laufe der technischen Entwicklung somit dynamisch vertieft" .
Unbestimmte Rechtsbegriffe und fehlende Schutzregelungen
Zudem stellt sich für Kipker die Frage, "inwieweit die Vorschrift auch faktisch die verfassungsrechtlich verankerte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien aufhebt, indem über den völlig unbestimmten Datenzugriff aus dem Internet Daten als Vorfeldbefugnis miteinander verknüpft werden, die zunächst in keinerlei Bezug zueinander stehen können und inhaltlich weit entfernt von einer konkreten Gefahrenabwehr oder gar strafrechtlichen Verfolgung sein können" . Der Vorschlag widerspreche damit "grundlegenden rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil bestimmt hat" .
Weiterhin moniert Kipker unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Echtzeit-Lichtbilder" oder "Echtzeit-Videodaten" sowie das Fehlen flankierender Schutzregelungen, konkreter Speicher- und Löschfristen sowie von Vorgaben zur Cybersicherheit.
KI-Verordnung könnte umgangen werden
Für Kipker spielt es dabei keine Rolle, dass der Aufbau einer Datenbank mit biometrischen Fotos aus öffentlich zugänglichen Quellen nach der neuen KI-Verordnung verboten ist. Es werde "auf entsprechende Verstöße gegen Vorgaben aus dem AI Act als Hilfsargumentation nicht einmal mehr ankommen" . Auf Anfrage von Golem.de hält der Jurist es aber für möglich, das Datenbankverbot zu umgehen, indem man sich auf rein algorithmische Systeme zur Datenauswertung stützt.
Ebenso wie die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert auch Kipker das hastige Vorgehen der Regierung. Der Vorstoß wirke "in seiner Gesamtheit unüberlegt und unausgereift." Es seien verfassungsrechtliche Prüfgrundsätze missachtet worden, "die jeder Jurastudent bereits im ersten Semester lernt" .
Kipkers Fazit: "Mit Blick auf diese gravierenden Defizite sollten deshalb unbedingt Möglichkeiten zur Befristung und sachgerechten Evaluierung der Maßnahmen vorgesehen werden, sollte sich eine Verabschiedung der rechtsfehlerhaften Vorschriften politisch nicht mehr vermeiden lassen."
- Anzeige Hier geht es zu Künstliche Intelligenz: Wissensverarbeitung bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.