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GFF hält Entwürfe für großteils verfassungswidrig

So hält die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Pläne für "zum Großteil verfassungswidrig". Das geht aus deren Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung(öffnet im neuen Fenster) (Zip-Datei) hervor. Die GFF stört sich unter anderem daran, dass nicht nur nach Verdächtigen, sondern auch nach Zeugen per Gesichtserkennung gesucht werden darf. Zudem forderte die GFF, dass solche Ermittlungen nur bei besonders schweren Straftaten erlaubt sein dürften. Mit Blick auf unzulässig aufgebaute Datenbanken wird ein Beweisverwertungsverbot gefordert.

Ähnlich äußerte sich der IT-Branchenverband Eco in seiner Stellungnahme. Durch die Gesichtserkennung werde das Internet "faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum". Der Eingriff liege nicht erst im Treffer, "sondern bereits in der Erfassung, dem automatisierten Vergleich und der weiteren Auswertung der Daten".

Kritik an automatisierter Datenanalyse

Ebenfalls sehr kritisch sehen die Verbände die Pläne zur automatisierten Datenanalyse. Laut GFF besteht die Gefahr, "dass aufgrund von Fehlern im Analyseprogramm, insbesondere aufgrund diskriminierender Algorithmen, Menschen fälschlicherweise ins Visier der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden geraten, obwohl sie dafür keinen Anlass geboten haben". Die Datenanalyse solle "ausdrücklich auf einfach-automatisierte Abgleiche und reine Suchvorgänge begrenzt werden". Algorithmische Sachverhaltsbewertungen, Profiling und KI-basierte Analysen müssten ausgeschlossen werden.

Nach Einschätzung des Eco ist die Datenanalyse sogar noch weiterreichender als die biometrische Gesichtserkennung. Damit würde eine Infrastruktur, "die für präventive Zwecke geschaffen wurde oder geschaffen werden soll, nun auch repressiv für die Strafverfolgung nutzbar gemacht". Die Trennlinien zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung würden weiter aufgeweicht, "während gleichzeitig die technische Fähigkeit wächst, aus heterogenen Datenbeständen komplexe Personen-, Beziehungs- und Lagebilder zu erzeugen".

BDK wünscht sich einheitlichen Zugriff auf Tools

Diese Auffassung vertritt auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der die Pläne ausdrücklich begrüßt. "Datenbestände, Analyseverfahren und technische Systeme werden in der Praxis bereichsübergreifend genutzt, und Erkenntnisse entstehen häufig im Zusammenwirken verschiedener Zuständigkeiten", heißt es in der Stellungnahme.

Der BDK kritisiert in diesem Zusammenhang, dass Tools von Anbietern aus Drittstaaten über das BKA nur in Fällen der nationalen Sicherheit genutzt werden dürften: "Daraus kann sich die Situation ergeben, dass eine strafprozessual zulässige Maßnahme in der praktischen Umsetzung nur eingeschränkt zur Verfügung steht, weil die hierfür erforderlichen technischen Mittel rechtlich nicht in gleichem Umfang genutzt werden dürfen."

Den Kriminalbeamten zufolge ist die entscheidende Frage moderner Strafverfolgung nicht mehr, "ob Daten vorhanden sind, sondern ob der Staat in der Lage ist, sie rechtssicher, konsistent und wirksam zu nutzen".

Der Bundestag muss zunächst den drei Gesetzentwürfen zustimmen, die Länderkammer nur einem der Entwürfe. Sollte das Paket mehr oder weniger unverändert beschlossen werden, dürften Verfassungsbeschwerden nicht lange auf sich warten lassen.


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