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Keine dauerhaften Datenbanken erlaubt

Zudem schreibt der Gesetzentwurf vor: "Die beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zu löschen, soweit sie keinen konkreten Ermittlungsansatz für das Verfahren oder ein anderes Strafverfahren aufweisen."

Es ist für die Behörden jedoch völlig impraktikabel, bei jedem Abgleich den kompletten Fotobestand eines sozialen Netzwerkes wie Facebook oder Instagram herunterzuladen. Nur die zweifellos illegal aufgebauten Datenbanken von Anbietern wie Pimeyes oder Clearview AI sind daher in der Lage, solche Abgleiche mit einer hohen Trefferquote in kürzester Zeit durchzuführen. Selbst die umgekehrte Bildersuche mit Google dürfte mehr Erfolg versprechen.

Fall Klette als Auslöser

Kurioserweise teilte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig(öffnet im neuen Fenster) (SPD) zum Kabinettsbeschluss mit: "KI-Tools und andere digitale Lösungen sollten zur Aufklärung von Straftaten mit beitragen – egal ob es um die Identifikation von Straftätern geht oder um das Erkennen von Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Strafverfahren. Es wäre fahrlässig, unseren Ermittlungsbehörden solche Instrumente vorzuenthalten."

Zweifellos dürfte es die Ermittler gewurmt haben, dass sie jahrzehntelang erfolglos nach der RAF-Terroristin Daniela Klette fahndeten, während ein Journalist sie mithilfe von Pimeyes in wenigen Minuten aufspürte. Selbst wenn sie selbst keine solche Datenbank aufbauen dürfen, könnte ihnen die Nutzung über einen Umweg ermöglicht werden.

BKA soll externe Anbieter anfragen dürfen

So soll das BKA künftig zum Schutz der nationalen Sicherheit "den Abgleich durch eine öffentliche und nichtöffentliche Stelle in einem Drittstaat durchführen lassen" können. Beispielsweise dann, wenn der Abgleich durch das BKA oder eine öffentliche oder private Stelle in der EU "technisch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist". Ein solcher Fall hätte bei Klette sicherlich vorgelegen.

Die Staatsanwaltschaften sollen wiederum an das BKA in dessen Zentralstellenfunktion herantreten, um entsprechende Fotos abzugleichen. Darauf weist der Gesetzentwurf des Justizministeriums ausdrücklich hin.

Die Pläne stoßen bei Bürgerrechtlern und IT-Verbänden auf starke Kritik.


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