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Biometrische Gesichtserkennung: BKA will anonym auf Anbieter wie Clearview AI zugreifen

Der Bundestag soll im zweiten Anlauf einen biometrischen Abgleich von Internetdaten erlauben. Experten warnen vor den Gefahren von Überwachung und Gesichtserkennung.
/ Friedhelm Greis
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Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen ist weiterhin umstritten. (Bild: David McNew/AFP/Getty Images)
Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen ist weiterhin umstritten. Bild: David McNew/AFP/Getty Images
Inhalt
  1. Biometrische Gesichtserkennung: BKA will anonym auf Anbieter wie Clearview AI zugreifen
  2. BKA gegen Richtervorbehalt bei Gesichtserkennung
  3. Warnung vor umfassenden Datenzugriff

Die geplante Einführung neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse für die Polizei in Bund und Ländern stößt auf teils scharfe Kritik von Experten. Die Regelungen "würden die Erstellung umfangreicher Persönlichkeitsprofile und umfangreicher Auswertung in der Tiefe einzelner persönlicher Daten ermöglichen", warnte der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in einer Bundestagsanhörung am 21. September 2026 in Berlin(öffnet im neuen Fenster).

Die Gesetzentwürfe entsprechen laut Kempkens nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz und sollten daher neu konzipiert werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zu den Plänen, dass Anbieter biometrischer Gesichtsdatenbanken wie Clearview AI oder Pimeyes von den Behörden auch anonym genutzt werden könnten.

Zweiter Anlauf für Gesetzespläne

Die schwarz-rote Koalition will den Ermittlungsbehörden eine biometrische Gesichtserkennung anhand von Internetdaten, eine automatisierte Datenanalyse und das Testen und Trainieren von IT-Produkten für die Polizeibehörden des Bundes ermöglichen. Dazu beschloss das Bundeskabinett am 29. April 2026 drei Gesetzentwürfe (g+). Da die Entwürfe sowohl vom Bundesinnenministerium als auch vom Bundesjustizministerium vorgelegt wurden, fand die Anhörung in einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Justizausschuss statt(öffnet im neuen Fenster).

Bereits vor zwei Jahren hatten Experten im Bundestag über das Thema diskutiert. Damals ging es vor allem um die Frage, wie die Fotos von Verdächtigen mit "allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten" abgeglichen werden sollen, ohne dass dafür eine umfangreiche Datenbank aufgebaut und ein KI-System eingesetzt wird.

Warnung vor biometrischer Massenüberwachung

Weil der Bundesrat das von der Ampelkoalition im Bundestag beschlossene Gesetz überraschend ablehnte, entschieden sich Union und SPD für eine Neuauflage, die zusätzliche Befugnisse enthält. Die umstrittenste ist dabei die Möglichkeit für das BKA, einen biometrischen Abgleich von Fotos von Anbietern in Drittstaaten vornehmen zu lassen. Das könnten auch Anbieter wie Clearview AI oder Pimeyes sein, die entsprechende Datenbanken ohne Zustimmung der Betroffenen und damit in unzulässiger Weise aufgebaut haben.

Vor dieser Möglichkeit warnte in der Anhörung vor allem Pia Sombetzki von der Organisation Algorithm Watch. So solle der Abgleich zum Beispiel in den USA oder auch Dubai durchgeführt werden können, wo "biometrische Massenüberwachung schon längst Alltag ist", sagte Sombetzki und fügte hinzu: "Die sollten wir uns nicht herbeiregeln."

Da solche Überwachungsmethoden auch für Repressionen eingesetzt würden und ein beliebtes Instrument autoritärer Machthaber seien, sollte man sie "nicht leichtfertig unter der Überschrift Modernisierung der Polizei" einführen.

Das sahen Vertreter der Ermittlungsbehörden sowie mehrere juristische Experten anders.


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