BKA gegen Richtervorbehalt bei Gesichtserkennung
Nach Darstellung von BKA-Vizepräsidentin Martina Link ist die Möglichkeit zur automatisierten Datenanalyse für die Ermittler von "erheblicher Bedeutung". Laut Link ermöglichen die vorgeschlagenen Regelungen "diese Daten, die in unterschiedlichsten Formaten und Datenbeständen aktuell gespeichert sind, strukturiert auszuwerten, darüber Zusammenhänge zu erkennen und neue Ermittlungsansätze zu gewinnen".
Der automatisierte biometrische Internetabgleich sei "ein unersetzliches Ermittlungsinstrument, insbesondere für die Identifizierung und Lokalisierung von Straftätern und Gesuchten". Eine solche Dateiabfrage über einen privaten Anbieter in einem Drittland sei zudem "deutlich weniger eingriffsintensiv ist als eine Öffentlichkeitsfahndung". Das ist dem Gesetzentwurf zufolge jedoch nur zum Schutz der nationalen Sicherheit möglich.
Anonymer Account soll ausreichen
In der erwähnten Stellungnahme heißt es weiter: "Darüber hinaus können derartige Anfragen äußert grundrechtsschonend ausgestaltet werden, indem sie legendiert über einen anonymen Account, d. h., ohne Offenlegung des polizeilichen Hintergrunds genutzt werden." Ein Richtervorbehalt sei aus den genannten Gründen verzichtbar. Die scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider fordert in ihrer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF), dass solche Anfragen nur bei Personen erfolgen sollten, die tatsächlich zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben seien.
Da die europäische KI-Verordnung den Aufbau biometrischer Datenbanken auf Basis öffentlich zugänglicher Internetfotos verbietet, dürften die Behörden häufig auf die Nutzung der umstrittenen Anbieter angewiesen sein. Daher störte sich Link in der Anhörung daran, dass die Anfrage nur über den Weg der justiziellen Rechtshilfe erfolgen solle und die Bundesländer solche Anfragen nicht selbst, sondern nur über das BKA stellen dürfen.
Bürger sollen Vertrauen in Staat bekommen
Der Bamberger Jura-Professor Markus Möstl hält es für erforderlich, "dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit den Herausforderungen der Zeit und den technischen Möglichkeiten Schritt halten". Das sei für das Vertrauen der Bürger in ihren Staat von entscheidender Bedeutung. Möstl begrüßte daher ausdrücklich die Pläne zum biometrischen Datenabgleich.
Der Fall der RAF-Terroristin Daniela Klette, die von einem Journalisten auf diese Weise identifiziert worden war, sei ein "ein Lehrstück dafür, wie wichtig für das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Polizei zeitgemäße und im Stand der Technik entsprechende Ermittlungsbefugnisse sind", sagte Möstl.
Dem widersprachen sowohl Kempgens als auch Sombetzki.
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