Biometrie: Gericht billigt Fingerabdrücke im Pass
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage eines Bochumers gegen die Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass abgewiesen. Die Fingerabdrücke zu nehmen, stelle zwar einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Richter halten dies im Interesse des Gemeinwohls aber für gerechtfertigt.

Bürger der Europäischen Union (EU) müssen die Speicherung von Fingerabdrücken in einem Reisepass hinnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil bestätigt. Die Speicherung von Fingerabdrücken diene dem Schutz vor Passfälschungen und illegaler Einreise, urteilten die Luxemburger Richter (Aktenzeichen C-291/12).
Ein Bochumer hatte sich geweigert, für einen neuen Reisepass seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und versuchte auf diesem Weg, einen Pass ohne Fingerabdrücke durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht verwies den Fall an den EuGH.
Biometrischer Reisepass
2004 hatte die EU unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 die Einführung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen beschlossen. Deutschland hatte - damals noch unter Bundesinnenminister Otto Schily - den Ausweis als eines der ersten EU-Länder eingeführt.
Der Kläger befürchtet, dass die Speicherung von Fingerabdrücken der Einrichtung von zentralen Datenbanken mit biometrischen Merkmalen Vorschub leiste. Einige europäische Staaten ziehen eine solche Maßnahme bereits in Erwägung.
Der EuGH erkennt die Bedenken des Klägers an. Die Richter gestehen zu, dass die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass "einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten" darstellten. Doch seien "diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern". Damit dienten sie dem Gemeinwohl.
Fingerabdrücke erleichtern Identifikation
Ein Abgleich der Fingerabdrücke erleichtere die Identifikation einer Person und verhindere die illegale Einreise. Laut der EU-Verordnung dürften die Fingerabdrücke ausschließlich zur Identifikation benutzt und nirgendwo anders gespeichert werden, betonten die Richter. Die Fingerabdrücke seien ausschließlich auf dem Pass abgelegt, der wiederum im Besitz des Bürgers bleibe.
Kritiker wie der Chaos Computer Club (CCC) bezweifeln jedoch, dass Fingerabdrücke zu mehr Sicherheit beitragen. Die Hacker vom CCC haben mehrfach demonstriert, dass sich Fingerabdrücke fälschen lassen. Kürzlich zeigten sie, dass sich auch der Fingerabdruckleser des neue iPhones überlisten lässt.
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Das stimmt ja auch so im Sinne von halb tot geprügelt xD Dafür sind die Ami...
Dann muss man vor dem EUGH klagen wenn ein Land eine zentrale Datenbank einführen will...
"Die Richter halten dies im Interesse des Gemeinwohls aber für gerechtfertigt." Ja...
So ein Schwachsinn!