Biometrie: EU-Generalanwalt befürwortet Fingerabdrücke im Pass

Es ist mehr als nur eine Einschätzung, denn meist folgt der EuGH der Meinung des Generalanwaltes: Der empfiehlt, die Klage gegen biometrische Pässe abzulehnen.

Artikel veröffentlicht am , Kai Biermann/Zeit Online
Fingerabdruck wird für den Reisepass genommen.
Fingerabdruck wird für den Reisepass genommen. (Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images)

Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz ist der Meinung, dass die EU-Verordnung 2252/2004 gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt. Die Verordnung besagt, dass einen Pass nur bekommen kann, wer dafür seine Fingerabdrücke speichern lässt. Schwarz hat dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Am Donnerstag hat Paolo Mengozzi, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, seine Meinung dazu veröffentlicht. Mengozzi schlägt dem EuGH vor, die entsprechende Klage abzulehnen.

Inhalt:
  1. Biometrie: EU-Generalanwalt befürwortet Fingerabdrücke im Pass
  2. Eingriff in Grundrechte

Damit dürfte der Fall entschieden sein, die Fingerabdrücke bleiben im Pass. Denn Mengozzis Wort kommt einem Urteil ziemlich nahe, in den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem Antrag der Generalanwälte. Allerdings wirkt die Erklärung des Generalanwaltes in diesem Fall juristisch etwas dünn.

Schwarz hat insgesamt drei Einwände: Er ist der Ansicht, die EU könne eine solche Vorschrift zu Passgesetzen nicht verfassen, da es kein Gesetz gebe, das die Zuständigkeit dafür eindeutig regele. Der zur Begründung genutzte Artikel beschäftige sich nicht mit Pässen und den darin enthaltenen Daten, sondern lediglich mit Passkontrollen.

Mengozzi sieht das anders. Er hält die Kritik für "ein wenig gekünstelt". Schließlich seien Passkontrollen letztlich dadurch bestimmt, wie die Pässe aussähen. Was aber eher nach einer politischen Einschätzung klingt, nicht nach einer juristischen Beurteilung der Gesetze durch einen Staatsanwalt.

Verfahrensfehler?

Außerdem klagte Schwarz, weil dem Gesetzgeber nach seiner Auffassung beim Erlass der Verordnung ein Verfahrensfehler unterlaufen sei. Das Parlament sei damals zwar angehört worden, aber nicht zur richtigen Sache. Denn die Verordnung wurde nachträglich geändert. Ursprünglich sollten die Staaten nur die Möglichkeit bekommen, Fingerabdrücke in den Pass aufzunehmen, erst nach Anhörung des Parlaments wurde aus der Möglichkeit die Verpflichtung für alle EU-Staaten.

Generalanwalt Mengozzi folgt auch hier nicht der Klage. Die Änderung habe das Dokument nicht im Wesen verändert, argumentiert er, das Parlament musste daher nicht erneut angehört werden. Im Übrigen sei es schriftlich darüber informiert worden.

Schließlich findet Schwarz, die Grundrechtecharta billige jedem zu, dass seine personenbezogenen Daten geschützt werden müssten. Gegen diesen Grundsatz aber verstoße die Passverordnung. Fingerabdrücke im Pass seien außerdem nicht wirklich geeignet, um die Grenzen der EU besser zu sichern. Die Pässe würden damit nicht sicherer, als sie schon sind.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Eingriff in Grundrechte 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Neuro-Chef 20. Jun 2013

Das würde auch dazu passen, dass die Menschheit langfristig nicht aus ihren Fehlern lernt.

tundracomp 13. Jun 2013

Von uns wurden bei der Einreise nach Kanada noch nie Fingerabdrücke verlangt. Und das ob...

Missingno. 13. Jun 2013

Ohne Pass, nix Reise.

tingelchen 13. Jun 2013

als Generalanwalt :) Zumindest nach den Ausschnitten, welche man hier lesen kann, sind...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /