Biometrie-Daten: Airlines sollen Zugriff auf Pass-Chips erhalten
Die Bundesregierung plant einen Paradigmenwechsel beim Umgang mit hoheitlich erhobenen Identitätsdaten: Ein Referentenentwurf des Verkehrsministeriums vom 24. Februar 2026 zum "Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung" sehe vor, dass private Luftfahrtunternehmen künftig sensible biometrische Daten aus amtlichen Ausweisdokumenten verarbeiten dürften, berichtete Netzpolitik.org.(öffnet im neuen Fenster) . Wie aus der zugehörigen Synopse hervorgeht, sollen Fluglinien das auf dem RFID-Chip gespeicherte Lichtbild auslesen können, um Passagiere beim Check-in automatisiert zu identifizieren.
Bisher ist die Verarbeitung dieser verpflichtend erhobenen Daten ausschließlich der Polizei sowie Pass- und Meldebehörden vorbehalten. Mit dem Vorstoß würde erstmals die Privatwirtschaft Zugriff auf diese Informationen erhalten. Das Verfahren sieht vor, dass Fluggäste vor Ort fotografiert und biometrisch erfasst werden, woraufhin die Airline einen Abgleich mit dem im Pass gespeicherten Bild vornimmt.
Acht Minuten Zeitersparnis pro Jahr
Die Bundesregierung begründete das Vorhaben mit einem Bürokratie-Rückbau. Ziel sei eine Zeitersparnis von etwa einer Minute pro Gast beim Einchecken. Laut Gesetzesbegründung sollen Bürger so im Schnitt knapp acht Minuten Wartezeit pro Jahr einsparen können, sofern sie sich dazu entscheiden, im Gegenzug ihre sensiblen Daten an Privatunternehmen zu übermitteln. Die Maßnahme soll explizit freiwillig bleiben.
Im Jahr 2024 verfolgte die damalige Ampel-Koalition bereits ähnliche Pläne, setzte diese jedoch nicht um. Der aktuelle Entwurf greift diese Bestrebungen wieder auf. Die Pläne stoßen jedoch auf massiven Widerstand bei Datenschützern, die eine Zweckentfremdung hoheitlicher Daten kritisieren.
Kritik an Aufweichung der Zweckbindung
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnete den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme als "höchst problematisch" . Er warnt vor einer grundlegenden Verschiebung des Nutzungsregimes: Die Freigabe würde bereits für die Erhebung und Speicherung der Daten auf dem Chip einen gänzlich neuen, kommerziellen Verarbeitungszweck begründen. Kelber befürchtet zudem einen Präzedenzfall, der Begehrlichkeiten in anderen Branchen der Privatwirtschaft wecken könnte.
Auch der Chaos Computer Club (CCC) stellt sich gegen die Pläne(öffnet im neuen Fenster) . CCC-Sprecher Matthias Marx bezeichnete bereits den Ampel-Entwurf Anfang 2024 als "Hohn" . Er kritisierte, dass die zwangsweise Erhebung biometrischer Daten stets mit der Abwehr schwerer Verbrechen begründet würde, diese nun aber für den "Convenience-Gebrauch von Airlines" freigegeben werden sollen. Dies mindere den Schutz hochsensibler Daten dramatisch. Zivilgesellschaftliche Organisationen können noch bis zum 10. April Stellungnahmen einreichen, bevor das Kabinett das Gesetz voraussichtlich am 29. April behandelt.
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