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Bing: Microsoft startet Service zum Löschen von Rachepornos

Rachepornos sollen bei Bing, OneDrive und Xbox Live schneller verschwinden. Außerdem werde der Zugriff blockiert, verspricht Microsoft .
/ Achim Sawall , dpa
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Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn (Bild: Women against revenge porn)
Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn Bild: Women against revenge porn

Opfer von sogenannten Rachepornos sollen diese ohne ihr Einverständnis ins Netz gestellten Filme und Bilder leichter aus Microsofts Suchindex und Clouddiensten entfernen können(öffnet im neuen Fenster) . Dafür hat das Unternehmen eine Webseite eingerichtet(öffnet im neuen Fenster) , auf der Betroffene die Inhalte melden und deren Löschung beantragen können.

Wird der Antrag anerkannt, entfernt das Unternehmen Links aus seiner Suchmaschine Bing. Sind die Inhalte auf dem firmeneigenen OneDrive oder Xbox Live gespeichert, wird außerdem der Zugriff blockiert.

Die Seite ist momentan nur in englischer Sprache verfügbar, richtet sich aber an Nutzer in aller Welt. Auch Google bietet seit einiger Zeit einen solchen Service an.

Menschen werden gezielt bloßgestellt

Revenge-Porn-Plattformen veröffentlichen private pornografische Bilder oder Nacktaufnahmen mit dem vollen Namen und der Adresse der Opfer. Anbei stehen oft Links zu ihren Profilen auf sozialen Netzwerken. Oft werden aus Rache auch in sozialen Netzwerken pornografische Aufnahmen von früheren Partnern ohne Zustimmung veröffentlicht. In England und Wales sowie den US-Bundesstaaten Kalifornien und New Jersey wurden bereits Gesetze dagegen erlassen.

In Deutschland finden Rachepornos zwar keine explizite Erwähnung als Straftatbestand, werden aber von existierenden Gesetzen abgedeckt. Je nach Schwere des Falls kann es sich dabei um eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts handeln, aber auch um den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Mögliche Konsequenzen für Täter sind Schmerzensgeldzahlungen, Haftstrafen oder Geldstrafen.

Das Bundesjustizministerium hatte auf Anfrage von Golem.de mitgeteilt, dass die Verbreitung von intimen Bildern ohne die Zustimmung der gezeigten Person in Deutschland bereits unter Strafe gestellt sei. Die Regierung verweist auf Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes, der die Einwilligung des Abgebildeten für die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildern voraussetzt.

So sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen, wenn solche Bildaufnahmen verbreitet oder veröffentlicht würden.


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