Bildrechte: OLG Köln beseitigt Rechtsunsicherheit des Pixelio-Urteils

Wer aus einer Bilddatenbank ein Foto ordentlich lizenziert und den Namen des Fotografen auf der Website angibt, muss nicht mehr fürchten, wegen fehlender Kennzeichnung im Bild selbst trotzdem abgemahnt zu werden. Dies stellte das OLG Köln eindeutig klar.

Artikel veröffentlicht am ,
Das Pixelio-Urteil ist vom Tisch.
Das Pixelio-Urteil ist vom Tisch. (Bild: Andreas Donath)

Im Zusammenhang mit der Bilddatenbank Pixelio gab es in der Vergangenheit ein Urteil, das viele Webseitenbetreiber verunsicherte. Eine Firma wurde erst abgemahnt und dann verklagt, weil sie ein Bild des Dienstes Pixelio ohne Nennung des Urhebers direkt per URL aufrufbar auf ihrer Webseite verwendet hatte.

Denn auch in den Lizenzbedingungen von Pixelio geforderten Urheberhinweis hatte die Firma zwar auf der Webseite mit dem Bild genannt, aber nicht, wenn die Datei über ihre direkte URL aufgerufen wurde. Dies hielt das Landgericht Köln für nicht ausreichend. Geklagt hatte nicht Pixelio, sondern ein Fotograf, der sein Bild über den Dienst angeboten hatte. Hätte das Urteil Bestand gehabt, hätten viele auf diese Weise lizenzierte Fotos mit einem Text im Bild versehen werden müssen, das den Urheber nennt.

Nun habe das Oberlandesgericht Köln in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben werden müsse, berichtet der Anwalt der beklagten Firma.

Nach Ansicht des OLG Köln ist der Abruf der Bilder über ihre URL demnach nur eine technische Begleiterscheinung und keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung. Die Pixelio-Lizenzbedingungen schreiben außerdem nicht vor, dass die Bilder selbst einen Vermerk tragen müssen - den hätte der Lizenznehmer selbst hinzufügen müssen, da Pixelio die Bilder ohne einen solchen Hinweis zum Download anbietet.

Der Fotograf beziehungsweise sein Anwalt nahm nach Angaben des Beklagten-Anwalts seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück. Nun wird noch um eine Neufestlegung des Streitwerts gestritten.

Natürlich können auch andere Vereinbarungen zwischen einer Bilddatenbank und dem Lizenznehmer geschlossen werden. Deshalb bleibt es weiterhin erforderlich, die entsprechenden Lizenztexte genau durchzulesen und die erlaubten Verwendungszwecke der Bilder sowie die erforderlichen Urheberrechtshinweise genau zu prüfen.

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__destruct() 19. Aug 2014

Viele Formate bieten die Möglichkeit an, einen Kommentar im Bild zu speichern. Dann ist...

berritorre 19. Aug 2014

Und zumal die Bilder auf Pixelio alle umsonst sind...

berritorre 19. Aug 2014

Du hast dir diese Seite Pixelio.de aber schon mal angesehen, oder? Da steht nicht von...

JensTautenhahn 19. Aug 2014

Mängelrüge an den Fotographen, da sein Produkt fehlerhaft ist und gleiche eine...



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