Fotos sind schützenswerte Lichtbilder

Nachtrag vom 21. Juni 2016, 15:50 Uhr

Dem Urteil zufolge, das Golem.de vorliegt, handelt es sich bei den Aufnahmen des Fotografen um schützenswerte Lichtbilder. Solche einfachen Fotos sind nach Paragraf 72 Urheberrechtsgesetz 50 Jahre nach deren erster Veröffentlichung urheberrechtlich geschützt. "Geschützt wird nicht eine schöpferische, sondern eine rein technische Leistung, ohne dass es auf die Fähigkeiten und Technik der Fotoaufnahme ankommt", schreiben die Richter. Es gehe bei den Aufnahmen "um farbige, detailreiche Gemälde mit differenzierten Schattierungen, die für den Druck in einer Museumspublikation so detailgetreu wie möglich zu fotografieren waren. Gerade die damit verbundene aufwendige handwerklich-technische Leistung ist durch den Lichtbilderschutz zu schützen".

Dabei komme es nicht darauf an, ob die Vorlagen zwei- oder dreidimensional seien. Bei Ölgemälden könne diese Frage "grundsätzlich nur im Einzelfall unter Betrachtung des Originals beantwortet werden". Der Reproduktionsfotograf erbringe "das Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung" auch dann, wenn man ein Gemälde als zweidimensional qualifiziere. Zudem sei es unerheblich, ob die Gemälde gemeinfrei seien. Die Schutzfähigkeit eines Lichtbildes könne auch nicht davon abhängig gemacht werden, "ob im Einzelfall der Eigentümer des Bildes oder das Museum, in dessen Obhut es sich befindet, ein Fotoverbot ausgesprochen hat und ob bzw. inwieweit er es Dritten tatsächlich ermöglich hat, ermöglicht oder ermöglichen würde, eine Reproduktionsfotografie zu erlangen und zu nutzen".

Informationsfreiheit spielt keine Rolle

Ein solches Vorgehen sei kein Anlass, den Lichtbildschutz einzuschränken. Auch mit Hinblick auf die Informationsfreiheit sei ein Fotoverbot in einem Museum nicht zu beanstanden. Diese Freiheit "schließe nicht das Recht ein, sich ungefragt und eigenmächtig an den Leistungen Dritter, hier an professionellen Reproduktionen, zu bedienen". Da die Wikimedia Foundation die Fotos zugänglich gemacht habe, hafte sie in diesem Fall als Störerin.

Einer Einstufung der Fotos als Lichtbildwerke erteilte das Gericht hingegen eine Absage. Solche Aufnahmen sind sogar bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Dazu reiche die eigene geistige Schöpfung des Fotografen nicht aus. Dessen Gestaltungsspielraum sei auf die "technisch saubere Umsetzung beschränkt" gewesen. Der rein handwerklichen Leistung fehle die für Lichtbildwerke erforderliche Kreativität.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 Bilderstreit: Wikipedia verliert Prozess gegen Mannheimer Museum
  1.  
  2. 1
  3. 2


SJ 22. Jun 2016

Nur untersagt das Museum auch, dass entsprechend Fotos gemacht werden dürfen...

chefin 22. Jun 2016

Und wer bezahlt das? So irgendwie alles über Steuern und Staat zu regeln ist Blödsinn...

AllDayPiano 22. Jun 2016

Ich verstehe die Argumentation denn der Aufwand für solche Photos ist enorm. Aber ob ich...

gadthrawn 21. Jun 2016

Schwachsinnige Fehlinformationen durch wiki-"Autoren" Reiß war eine private Stiftung...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Vermona
Zufall und Synthesizer

Wie aus einem großen DDR-Staatsbetrieb ein erfolgreicher kleiner Hersteller von analogen Synthies wurde.
Von Martin Wolf

Vermona: Zufall und Synthesizer
Artikel
  1. Blizzard: Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig
    Blizzard
    Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig

    Singleplayer benötigt in Diablo 4 auf Playstation und Xbox doch kein Abo. Wer bei seinen Abenteuern auch chatten möchte, muss aber zahlen.

  2. VW ID.Buzz XL: Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite
    VW ID.Buzz XL
    Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite

    Der ID.Buzz von VW kommt in einer XL-Version auf den Markt. Viele Neuerungen werden vom ID.7 übernommen.

  3. Microsoft Azure Cognitive Services: Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen
    Microsoft Azure Cognitive Services
    Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen

    Für maschinelles Sehen, Hören, Sprechen und Verstehen gibt es viele Einsatzmöglichkeiten. Wir erklären die Dienste von Microsoft und schauen dabei auch auf die Datensicherheit.
    Ein Deep Dive von Michael Bröde

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Corsair Vengeance LPX DDR4-3600 16 GB 39,90€ und RGB PRO 49,90€ • Roccat Magma 33€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 FX 99,90€, ADATA LEGEND 710 2 TB 79€ • Alan Wake Remastered PS4 12,99€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury SSD 2 TB (PS5) 129,91€ • Sony Deals Week [Werbung]
    •  /