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Bild TV: Auch kleinere Kabelnetzbetreiber bekommen Einspeiseentgelt

Kleine und mittelständische Kabelnetz betreiber wollen wie die großen Geld für die Einspeisung von Programmen erhalten. Ein Anfang ist jetzt gemacht.
/ Achim Sawall
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Aktive beim Branchenverband FRK (Bild: FRK)
Aktive beim Branchenverband FRK Bild: FRK

Axel Springer zahlt für die Einspeisung des Programms von Bild TV Einspeiseentgelte an rund 200 kleine und mittelgroße Kabelnetzbetreiber. Das gab der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) am 18. Mai 2022 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Dazu sei ein Rahmenvertrag mit der Deutschen Netzmarketing (DNMG) geschlossen worden. "Ob klein oder groß: Die Spielregeln der Branche gelten für alle Marktteilnehmer" , sagte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte.

Die Mitglieder des FRK hatten im September 2021 nach der Weigerung von Axel Springer, Einspeiseentgelte zu entrichten, beschlossen, den umstrittenen Boulevard-Sender(öffnet im neuen Fenster) nicht ins Kabel einzuspeisen oder wieder aus ihren Netzen zu entfernen.

Nun nannte Labonte den Schritt von Bild TV ein "leuchtendes Signal an ARD und ZDF, endlich die Gleichbehandlung" der mittelständischen Betreiber mit den großen Konzernen zu akzeptieren und Einspeisegebühren gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu zahlen.

Im April 2018 wurde bekannt , dass sich die ARD mit Unitymedia und Vodafone auf eine langfristige Partnerschaft geeinigt habe. Unitymedia erhielt 31,2 Millionen Euro für die Kabeleinspeisung der Programme, Vodafone bekam 100 Millionen Euro von ARD und ZDF.

Einspeiseentgelte: Konflikt dauerte Jahre

ARD und ZDF hatten im Jahr 2012 ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Inhalte durch Kabel Deutschland und Unitymedia gekündigt, die beide nun zu Vodafone gehören. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen aber für die Verbreitung über Satellit und DVB-T2.

Laut Labonte zahlen die öffentlich-rechtlichen Sender auch für die Kabelverbreitung ihrer regulären, linearen Sender als Teil des Grundpakets Transportentgelte.


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