Bidirektionales Laden: Autoindustrie kritisiert Strombremse für PV-Anlagen
Die Autoindustrie warnt vor möglichen Einschränkungen des bidirektionalen Ladens durch die Gesetzespläne der Regierung. Das vorgesehene Einspeiselimit von 50 Prozent der Peakleistung von PV-Anlagen bremse eine Technik aus, "die dem Hochlauf der Elektromobilität und dem Netzausbau hilft und tatsächlich Milliarden sparen könnte", hat Maximilian Wilshaus, Manager bei der VW-Stromtochter Elli, dem Handelsblatt gesagt(öffnet im neuen Fenster) (Paywall).
Der im Juli 2026 vom Kabinett beschlossene Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(öffnet im neuen Fenster) (EEG) sieht vor, dass kleinere PV-Anlagen mit "weniger als 25/weniger als 100 Kilowatt" maximal 50 Prozent der installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise in Mittagsstunden zu viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird.
Wenn auf dem Dach eines Ein- oder Mehrfamilienhauses Solarmodule mit 10 Kilowatt (kW Peakleistung) installiert sind, dürften nur 5 kW eingespeist werden. Das gilt auch dann, wenn der Strom in den Nachtstunden benötigt und über eine Batterie oder ein Elektroauto bereitgestellt werden könnte. E-Autos wie der BMW iX3 können jedoch bis zu 11 kW ins Stromnetz einspeisen. Das wäre dann nur noch mit einer recht großen PV-Anlage von 22 kW möglich.
VDA lehnt die Idee ab
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hält die Strombremse ebenfalls für nicht sinnvoll. "Wir lehnen diese Idee ab", sagt eine Sprecherin dem Handelsblatt. Denn der Vorteil des bidirektionalen Ladens bestehe darin, Strom einzuspeisen, wenn nur wenig Energie aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehe.
Der Gesetzentwurf würde die Wirtschaftlichkeit bidirektionaler Ladetechnologien erheblich beeinträchtigen und die Technik für Verbraucher weniger attraktiv machen. "Das kann niemand wollen", so der VDA.
Noch kritischer sieht das Energieunternehmen Enpal die Pläne. "Damit macht die Regierung die Vermarktung von Speichern und V2G komplett kaputt", sagte der Produktchef Benjamin Merle-Oberheide dem Handelsblatt. Er verwies darauf, dass die Bundesnetzagentur mit der neuen Verordnung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten(öffnet im neuen Fenster) (Mispel) bürokratische Hürden beseitigen wolle. Die Mispel-Festlegung soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 wirksam werden.
Die 50-Prozent-Regel hat noch andere Nachteile. Nicht berücksichtigt wird die Tatsache, dass die PV-Module einer Anlage nicht nur nach Süden, sondern jeweils zur Hälfte nach Ost und West ausgerichtet werden können. Daraus ergeben sich zwei Leistungsspitzen, die jedoch nicht die gemeinsame Peakleistung erreichen können.
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