Bibliotheca Augusta: Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz
Die Nutzungsordnung der Herzog August Bibliothek, die noch aus dem Druckzeitalter stammt, ist für das Internet nicht mehr geeignet. Angesichts laufender Abmahnwellen für illegal genutztes Bildmaterial heben die Betreiber sie jetzt auf und führen die Creative-Commons-Lizenz BY-SA ein.

Die Buchscans der Herzog August Bibliothek können ab sofort nach der Creative-Commons-Lizenz BY-SA genutzt werden. "Voraussetzung ist nur, dass die Quelle genannt wird und die Digitalisate unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden", gab die international bekannte Bibliothek am 23. Mai 2013 bekannt.
"Wir möchten den Nutzern größtmögliche Freiheit im Umgang mit unseren Quellen gewähren. Öffentliche Einrichtungen haben aus unserer Sicht eine Verpflichtung, das so zu handhaben", sagte Thomas Stäcker, stellvertretender Leiter der Bibliothek.
Die Herzog August Bibliothek digitalisiert seit 1999 kostbare Teile ihrer Bestände und bietet sie über das Internet an. Inzwischen sind mehr als 2,8 Millionen Seiten digitalisiert und über 17.000 alte Drucke und Handschriften verfügbar.
"In den letzten Jahren wurde die Frage der Lizenzierung von über das Netz angebotenen Digitalisaten immer drängender", erklärte die Bibliothek. "Für die geforderte flexible wissenschaftliche Nutzung erwies sich aber die Nutzungsordnung der Bibliothek, die noch aus dem Druckzeitalter stammte, nicht mehr als geeignet. Angesichts laufender Abmahnwellen für illegal genutztes Bildmaterial im Internet herrschte vielfach auch Unsicherheit, was man mit den Digitalisaten der Bibliothek machen dürfe."
Genutzt wird die Creative-Commons-Lizenz BY-SA, die eine freie Nutzung und Wiederveröffentlichung unter der Bedingung erlaubt, dass die Quelle genannt wird und die Weitergabe unter gleichen freien Bedingungen erfolgt. Auch die von der Bibliothek erstellten Volltexte und digitalen Editionen fallen unter diese Lizenz. Die Betreiber folgen somit dem Vorbild der Open-Source-Bewegung mit ihrem Ziel, das ihnen "anvertraute Kulturerbe" solle "ungehindert und frei von rechtlichen Schranken zirkulieren können."
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