BGH-Urteil bestätigt: DWD darf Wetter-App nur für Warnungen kostenlos anbieten

Wer alle Funktionen der Warnwetter-App erhalten will, muss dafür weiter bezahlen. Der Deutsche Wetterdienst hat vor dem Bundesgerichtshof verloren.

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Alle Funktionen der Warnwetter-App gibt es nur gegen Bezahlung.
Alle Funktionen der Warnwetter-App gibt es nur gegen Bezahlung. (Bild: Deutscher Wetterdienst)

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine Warnwetter-App weiterhin nicht kostenlos in vollem Funktionsumfang anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der DWD die App "mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf". Das rechtliche Vorgehen von Wetteronline hatte damit Erfolg.

"Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer Warnwetter-App zwar nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt. Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen Warnwetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten", erklärte das Gericht. (Az: I ZR 126/18) Damit hat der BGH anders entschieden als die Berufungsinstanz in dem Fall.

Somit ist die Warnwetter-App in dieser Form "als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen". Basis der Klage ist das 1997 erlassene Gesetz über den Deutschen Wetterdienst, in dem die Aufgaben und Zuständigkeiten des DWD geregelt sind. Diese Regelungen haben den Zweck, die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber zu begrenzen.

Warnwetter-App mit allen Funktionen nicht kostenlos

Und dabei hat der DWD gegen die Bestimmungen in Paragraf 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2a verstoßen und wettbewerbswidrig gehandelt. Der DWD dürfe seine Dienstleistungen im Grundsatz nur unter Marktbedingungen erbringen. Wie jeder andere Anbieter muss der DWD hierfür entweder eine Vergütung verlangen oder dies durch Werbeeinnahmen finanzieren.

Seit dem 19. Dezember 2017 bietet die Basisversion der Warnwetter-App nur noch Warnungen vor Hochwasser, Sturmfluten und Lawinen. Alle anderen Wetterdaten gibt es aufgrund des Gerichtsurteils vom Landgericht Bonn nur noch in der kostenpflichtigen Vollversion.

Seither kostet die Vollversion der Warnwetter-App einmalig 1,99 Euro. Die Änderungen gelten für die Plattformen Android und iOS. Eine Sonderregelung gibt es für Mitglieder des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, die auf Antrag einen kostenlosen Zugang zur Vollversion der Warnwetter-App erhalten.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Juli 2018 geurteilt, dass die Warnwetter-App des DWD in der Version vor dem 18. Dezember 2017 nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben und die Klage von Wetteronline abgewiesen, soweit sie auf Wettbewerbsrecht gestützt wurde.

Der DWD hatte in erster Instanz gegen Wetteronline verloren. Mitte November 2017 urteilte das Landgericht Bonn, dass der DWD die meisten Leistungen der Warnwetter-App nicht kostenlos anbieten dürfe (Az.: 16 O 21/16). Das Landgericht kritisierte seinerzeit, dass die Warnwetter-App nicht nur amtliche Warnungen verbreite, sondern umfassend über das Wetter informiere. Mit der App fördere der Deutsche Wetterdienst sein eigenes Unternehmen, steigere seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht, meinte das Gericht.

Damit sei das Angebot wettbewerbswidrig und der Deutsche Wetterdienst müsse für seine Dienstleistungen eine Vergütung verlangen, so das Urteil des Gerichts Ende 2017. Das Gericht sah eine Wettbewerbsverzerrung, weil der DWD im Vorteil gegenüber der Konkurrenz sei und durch Steuern finanziert werde. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Köln aufgehoben, weil sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten lasse.

Seit dem Sommer 2017 erhalten private Wetterdienste viele der vom DWD angebotenen Leistungen kostenlos, für die sie zuvor bezahlen mussten.

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Zinthos 14. Mär 2020

Hab die auch für 1,99 ¤ gekauft, da wurde bisher nichts gelöscht. Die gekaufte...

Zinthos 14. Mär 2020

Es geht nicht darum, das gesamte Projekt damit zu finanzieren. Es darf nur schlicht nicht...

qq1 13. Mär 2020

ach mein lieber du kennst mein schicksal nicht. wer nett ist, wird in den a...

IchBIN 13. Mär 2020

Moment, ich verstehe jetzt nicht, was Du genau unter "ohne Google" in Deinem Fall...



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