Bezahlchips-Abzocke: Verbraucherschützer mahnen Festivals ab

Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnaktion gegen Festivalveranstalter(öffnet im neuen Fenster) eingeleitet, die unrechtmäßige Gebühren für Bezahlchips erheben. Zehn Veranstalter erhielten bereits Abmahnungen, acht gaben daraufhin Unterlassungserklärungen ab.
Bargeldlose Zahlungssysteme haben sich bei deutschen Festivals durchgesetzt. Besucher laden Chips oder Armbänder mit Guthaben auf und bezahlen damit Speisen und Getränke. Die Systeme sollen Warteschlangen verkürzen und Abläufe beschleunigen.
Bei der Umsetzung entdeckte die Verbraucherzentrale jedoch mehrere Rechtsverstöße. Viele Veranstalter verlangen zwischen 29 Cent und zwei Euro für die Aktivierung oder erstmalige Aufladung der Bezahlchips. Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband betonte: "Dass Festivalbesucher bei Bezahlchips unzulässig zur Kasse gebeten werden, darf nicht sein."
Die Rechtslage erscheint eindeutig: Laden Kunden per EC- oder Kreditkarte auf und stellt der Chip die einzige Zahlungsmöglichkeit dar, entsprechen solche Gebühren zusätzlichen Entgelten für Kartenzahlungen. Diese sind gesetzlich untersagt.
Mehrere problematische Praktiken
Die Prüfer dokumentierten weitere problematische Praktiken, wenn Festivalbesucher ihr Restguthaben zurückerhalten wollen. Mehrere Veranstalter erheben Gebühren für Rückerstattungen oder zahlen Kleinbeträge gar nicht aus.
Die ermittelten Mindestbeträge für Auszahlungen liegen zwischen einem und 2,50 Euro. Geringere Summen verbleiben beim Veranstalter. Rechtlich haben Verbraucher jedoch Anspruch auf ihr vollständiges Restguthaben ohne Abzüge oder Gebühren.
Manche Veranstalter setzen zudem Rückforderungsfristen von nur wenigen Wochen, obwohl Verbrauchern grundsätzlich drei Jahre zustehen. Die Verbraucherzentrale bewertet dies als unzulässig.
Einige Veranstalter verschweigen ferner Servicegebühren in der Werbung und schlagen sie erst beim Kaufabschluss auf. Dies erschwert Preisvergleiche und täuscht über die wahren Kosten hinweg.
Erste Klagen eingereicht
Gegen die Heroes Festival GmbH reichte die Verbraucherzentrale Klage beim OLG Bamberg ein. Der Veranstalter verlangt 1,50 Euro fürs Aufladen und 50 Cent für Rückerstattungen. Die Verbraucherschützer halten dies für rechtswidrig.
Die Aktion fügt sich in laufende Verfahren ein. Das Landgericht Berlin verurteilte Anfang 2025 bereits den Lollapalooza-Veranstalter zur Unterlassung von Zusatzkosten. Das Landgericht Bochum entschied ebenfalls gegen Aktivierungsgebühren beim Juicy Beats Festival.



