Bewährungsstrafe: Von GVU verfolgte Abfilmer verurteilt
Das Amtsgericht Mannheim hat am 11. Juni 2015 einen Abfilmer wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und seine Freundin zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 12. Juni 2015 bekanntgegeben(öffnet im neuen Fenster).
Unterstützt von seiner Freundin habe der Verurteilte in den Jahren 2012 und 2013 eine Reihe aktueller Filme jeweils in der Kinovorstellung abgefilmt und danach für Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro an einen Kontakt in der Release-Gruppenszene verkauft. Solche frühen Filmkopien finden ihren Weg zu illegalen Film-Streaming-Seiten und Downloads.
Die GVU habe die beiden Beschuldigten bereits seit dem Jahreswechsel 2012/2013 überwacht. "Durch intensive Ermittlungen gelang es ihr schließlich, die Frau im Juli 2013 bei einer Abfilmung in einem Mannheimer Kino" zu erwischen und den beiden neun Abfilmungen zuzuordnen. Unterstützt wurde die GVU dabei durch ihre britische Partnerorganisation FACT, da auch eine Abfilmung in einem Londoner Kino erfolgt sein soll. Laut einer internen FACT-Präsentation arbeiten die Urheberrechtsschützer im Kinosaal mit Infrarotkameras, um Release Groups aufzuspüren.
Geständnis mindert Strafe
Das Mannheimer Gericht wertete das Geständnis zu den neun Abfilmungen zugunsten des Angeklagten. Dagegen bezeichnete es das Gericht "als besonders dreist", dass die beiden nur wenige Wochen, nachdem sie bei der Tat gefasst wurden, eine neue hochwertige Kamera beschafft und eine weitere Abfilmung gemacht hätten. Alle reflektierenden Teile bei einer der Kameras waren abgeklebt oder weggeschliffen. Anhand forensischer Markierungen in Bild und Ton von Kinofilmen ermittelte die GVU mehrere Kinos, in denen während der Vorführung abgefilmt wurde.
Die Anzahl unerlaubt erstellter und online zugänglich gemachter Kopien aktueller Kinofilme ist laut GVU in den vergangen Jahren ungefähr gleich geblieben.
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