Betrugsvorwürfe: Lamptron soll gefälschte Aida64-Lizenzen verbreiten
Eine Recherche(öffnet im neuen Fenster) des Youtubers und Hardware-Experten Roman "Der8auer" Hartung hat aufgedeckt, dass der PC-Zubehörhersteller Lamptron offenbar Aida64-Lizenzen mit einigen seiner Produkte vertreibt, die nicht rechtmäßig erworben wurden. Mutmaßlich kommt dabei sogar ein Key-Generator zum Einsatz. Ohne die Software wären einige von Lamptrons Produkten nicht sinnvoll einsetzbar.
Konkret geht es um Zusatzdisplays beziehungsweise Diagnosedisplays. Dabei handelt es sich um kleine Bildschirme, die per USB oder HDMI mit dem PC verbunden werden, um Diagnosedaten wie Temperaturen, Taktfrequenzen und Übertragungsgeschwindigkeiten von Netzwerkverbindungen oder Datenträgern anzeigen.
Diese Informationen müssen zunächst von einer Software ausgelesen werden, anschließend können die Daten in einer grafischen Übersicht zusammengefasst werden. Aida64(öffnet im neuen Fenster) ist ein Programm, das sämtliche übliche Hardware erkennt und entsprechende Daten aufbereiten kann. Die Software ist aber nicht generell kostenfrei, lediglich Testversionen mit eingeschränktem Funktionsumfang sind zeitlich limitiert kostenlos.
Lamptron wirbt mit vollen Lizenzen
Laut der Übersichtstabelle auf Lamptrons Website(öffnet im neuen Fenster) sind bei den meisten Produkten vollwertige Aida64-Business-Lizenzen im Lieferumfang enthalten. Auf Anfrage von Hartung erklärte Finalwire, der Entwickler von Aida64, dass die testweise überprüften Lizenzen nicht echt und nie von Finalwire ausgestellt worden seien. Eine Geschäftsbeziehung, die über einzelne Keys hinausgehe, bestehe mit Lamptron nicht.
Die von Lamptron mitgelieferten Lizenzschlüssel lassen sich nur mit einer einzigen Version von Aida64 aktivieren. Beim Versuch, die Software upzudaten, wird der Key bei Finalwire überprüft, und Nutzer erhalten eine Warnung, dass es sich nicht um eine originale Lizenz handle. Ein Update ist damit nicht möglich.
Möglicherweise strafbar
Laut einer Einschätzung des Experten Christian Solmecke(öffnet im neuen Fenster) , Rechtsanwalt der Kölner Medienrechtskanzlei WBS Legal, könnten generell auch Käufer solcher Produkte strafrechtlich belangt werden. In der Praxis benötigt es dazu aber einen Vorsatz, der hier möglicherweise nicht besteht, da ein enthaltener Produktschlüssel zur Verwendung der Hardware nicht ungewöhnlich ist.
Wer allerdings vorher Kenntnis von der Thematik hatte, könnte insbesondere wegen §261 (1) Geldwäsche(öffnet im neuen Fenster) belangt werden. Darüber hinaus dürften sich vor allem der Händler und – sofern vorhanden – eventuelle Distributoren oder Importeure strafbar machen. Der Hersteller selbst ist natürlich hauptsächlich verantwortlich, dürfte aber aufgrund des Firmensitzes in China kaum greifbar sein.



