Bestpreisklausel: Kartellamt geht gegen Booking.com vor

Ähnlich wie Amazon darf auch Booking.com keine Bestpreisklausel erzwingen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Booking.com plant, Berufung einzulegen.

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Deutsche Webseite von Booking.com
Deutsche Webseite von Booking.com (Bild: Booking.com/Screenshot: Golem.de)

Das Bundeskartellamt hat die weitere Verwendung der Bestpreisklauseln von Booking.com untersagt. Wie die Wettbewerbsbehörde am 23. Dezember 2015 bekanntgab, muss das Buchungsportal die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.

Booking.com verpflichtete Hotels zuvor, den niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungsbedingungen anzubieten, und zwar auf allen Online- und Offline-Buchungskanälen. Im Laufe des Verfahrens hatte das Unternehmen dem Bundeskartellamt angeboten, eine gelockerte Bestpreisklausel einzuführen. Danach erlaubt es den Hotels zwar, ihre Zimmer auf anderen Hotel-Portalen preiswerter anzubieten, schreibt ihnen aber weiterhin vor, dass der Preis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein darf als bei Booking.com. Diese veränderte Bestpreisklausel hatte das Unternehmen im Juli 2015 in Deutschland auch umgesetzt.

Kein Vorteil für den Verbraucher

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte jedoch, dass auch diese abgemilderte Bestpreisklausel den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen und den Hotels selbst beschränke. Sie verletze die Preissetzungsfreiheit der Hotels auf ihren eigenen Online-Vertriebskanälen. "Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", sagte Mundt der Süddeutschen Zeitung. Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch nicht zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren können.

Booking.com plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Gillian Tans, Präsident des Unternehmens, erklärte: "Online-Reisevermittler wie wir bieten Reisenden in der ganzen Welt Transparenz, Auswahl und zusätzlichen Nutzen, indem wir Informationen über hunderttausende Unterkünfte aggregieren."

Ende August 2013 hatte auch Amazon dem Bundeskartellamt mitteilen müssen, dass die Preisparität auf Amazon Marketplace nicht mehr durchgesetzt wird. Nach dieser hatten Händler bei Amazon Marketplace den günstigsten Preis für ihr Produkt im Web anbieten müssen.

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