Bestpreisklausel: Booking.com darf Hotels niedrigere Preise untersagen
Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche "enge Bestpreisklausel" sei zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um "ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen" zu verhindern, hieß es zur Begründung (öffnet im neuen Fenster) (Az.: VI – Kart 2/16 (V)).
Booking.com will mit der Klausel verhindern, dass sich Gäste auf dem Portal über Hotelangebote informieren und sich dann durch niedrigere Zimmerpreise oder bessere Vertragskonditionen auf die Hotelseite locken lassen, um dort zu buchen. In diesem Fall erhält das Portal keine Vermittlungsprovision. Nach Untersuchungen des Kartellamts beträgt die Basisprovision in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Übernachtungspreises.
Kartellamt will Urteil zunächst prüfen
Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2015 diese Bestpreisklausel untersagt(öffnet im neuen Fenster). Auch eine solche abgemilderte Bestpreisklausel schränke den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen und den Hotels selbst ein, hieß es damals zur Begründung. Sie verletze die Preissetzungsfreiheit der Hotels auf ihren eigenen Online-Vertriebskanälen.
Die Behörde will nun zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann über Rechtsmittel entscheiden. Der 1. Kartellsenat des OLG hat allerdings eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Diese Entscheidung könne nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden, teilte das Gericht mit.
Hotelbranche warnt vor Abhängigkeit
Die Hotelbranche wiederum bestreitet, dass es viele solcher "Trittbrettfahrer" gebe, die mit niedrigeren Preisen die Buchungsportale umgehen wollen. "Nicht einmal ein Prozent der bei Booking.com ihre Hotelsuche startenden Nutzer 'verirren' sich zur Buchung noch auf eine Hotelwebsite", sagte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). Der Verband befürchtet nun, dass die Hotels den "marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert" sein werden, wie IHA-Präsident Otto Lindner sagte.
Booking.com ist in Deutschland die meistgenutzte Online-Plattform für Hotelbuchungen. Nach Angaben des Bundeskartellamts hat sie einen Marktanteil von rund 60 Prozent. Alle Buchungsportale zusammen haben demnach im Jahr 2017 einen Umsatz von fast einer Milliarde Euro erzielt. Die Hotels seien immer stärker auf den Marktführer Booking.com angewiesen, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Booking.com begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie stehe im Einklang mit den meisten anderen europäischen Ländern.
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