"Bestes Netz": 1&1 legt Widerspruch gegen Telekom-Werbeverbot ein
1&1 legt Widerspruch gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ein, das dem Provider untersagt, mit dem Slogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" zu werben. Das gab das Unternehmen am 28. September 2017 bekannt(öffnet im neuen Fenster). 1&1 war im Jahr 2016 Festnetz-Testsieger der Zeitschrift Connect.
Die Werbung sei irreführend, weil sie so verstanden werden könne, dass die Firma 1&1 selbst der Netzbetreiber sei. Tatsächlich nutze der Provider aber auch die Netze anderer Anbieter, darunter der Telekom, so das Gericht.
Zur Erbringung der Leistungen nutze die 1&1 Telecommunication das Glasfasernetz ihrer Schwestergesellschaft 1&1 Versatel. Diese betreibe das mit einer Länge von über 42.000 Kilometern zweitgrößte Glasfasernetz Deutschlands, hält dem das Unternehmen entgegen.
1&1: Wettbewerb nicht über Anwälte austragen
1&1-Telecommunication-Chef Martin Witt sagte: "Moderne Telekommunikationsnetze bestehen aus eigenen und zugemieteten Netzbestandteilen, bei DSL-Hausanschlüssen nutzen alle bundesweiten Anbieter Monopolleistungen der Telekom." 1&1 sei stolz auf die Auszeichnung im Connect-Test und möchte "den Wettbewerb auch künftig im Netz und nicht über Anwälte austragen". 1&1 United Internet setze mehr und mehr auf sein eigenes Festnetz von Versatel, sagte Unternehmenschef Ralph Dommermuth im März 2017.
Der Ton ist recht giftig zwischen der Telekom und 1&1: Unter der Überschrift "Mund zu voll genommen. OLG Köln verbietet Werbung von 1&1", hatte die Telekom die Gerichtsentscheidung zur Werbekampagne der Konkurrenz bei Twitter bekannt gemacht. In dem Werbespot seilt sich ein Repräsentant des Providers an einer Hochhausfassade ab, um ein großflächiges Telekom-Plakat mit einer neuen 1&1-Werbung zu überdecken.
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