Bestandsdatenauskunft: Koalition ignoriert Warnungen von Experten

Die Koalition von Union und SPD will bei der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nicht mehr auf die Kritik von Experten eingehen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf (PDF)(öffnet im neuen Fenster) soll nach dem Willen der Regierungsfraktion im Bundestag sogar noch in einem Punkt verschärft werden. Das geht aus dem nun vorgelegten Änderungsantrag (PDF)(öffnet im neuen Fenster) für die Abstimmung hervor, die für Donnerstagnachmittag geplant ist. In einer Bundestagsanhörung am 25. Januar 2021 in Berlin haben Sachverständige mehrheitlich einen besseren Schutz von Nutzungsdaten gefordert .
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2020 . Die Karlsruher Richter hatten die bestehenden Regelungen für unzulässig erklärt, weil sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletzten.
Nach Ansicht von Experten sollte bei Telemediendiensten jedoch stärker zwischen der Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten unterschieden werden. Solche Nutzungsdaten sind laut Paragraf 15 des Telemediengesetzes (TMG)(öffnet im neuen Fenster) insbesondere "Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien" . Weil Nutzungsdaten "Eigenschaften von Bestands-, Verkehrs- und auch Inhaltsdaten in sich vereinen, ist ihre Verwendung verfassungsrechtlich nur unter engeren Voraussetzungen als bei Bestandsdaten zulässig" , sagte Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in seiner Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .
Von den Vorschlägen der Experten findet sich jedoch nichts im Änderungsantrag wieder, obwohl die Innenausschussvorsitzende Andrea Lindholz (SPD) nach der Anhörung gesagt hatte: "Ich glaube, wir haben einige wichtige Anstöße bekommen, um noch vielleicht über ein, zwei Änderungen konkret nachzudenken und sie umzusetzen." Die einzigen Änderungen betreffen lediglich das Zollfahndungsdienstgesetz, in dem der Richtervorbehalt bei der Anfrage von dynamischen IP-Adressen gestrichen werden soll. Damit werde ein "redaktionelles Versehen" korrigiert.
Nachtrag vom 28. Januar 2021, 16:28 Uhr
Die Opposition kritisierte das Vorgehen der Koalition. "Statt die Verfassungskonformität des Gesetzes herzustellen, legen CDU/CSU und SPD als einzigen Änderungsantrag noch eine Verschärfung vor. Die Gefahr, dass das Gesetz auch zum dritten Mal vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe scheitert, ist groß" , sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Dies wäre insofern fatal, als sich die neuen Regelungen zu den Bestandsdaten in zahlreichen weiteren Gesetzen finden. Nach einem erneuten Richterspruch müssten sie allesamt grundlegend überarbeitet werden."
Nachtrag vom 28. Januar 2021, 19:15 Uhr
Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das sogenannte Reparaturgesetz zur manuellen Bestandsdatenauskunft. Die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Damit soll auch das überarbeitete Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft treten können, das bereits im Juni 2020 beschlossen worden war . Wegen der verfassungswidrigen Bestandsdatenauskunft hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jedoch die Ausfertigung des Gesetzes verweigert .
In der abschließenden Debatte kritisierten die Redner der Opposition einhellig, dass die Koalition die Warnungen der Experten ignoriert habe. Das sei ein "peinlicher Umgang mit Expertenmeinungen" , sagte der Linke-Abgeordnete Niema Movassat. Notz bezeichnete das Vorgehen von Union und SPD als "parlamentarisch unterirdisch" und sagte: "Ihr Reparaturgesetz, das ist kaputt." Mehrere Redner verwiesen darauf, dass selbst der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, in der Anhörung erklärt habe, dass die Sicherheitsgesetze inzwischen nicht mehr verständlich seien und seine Behörde eigene Leitlinien für deren Umsetzung erstellten müsse.
Vertreter von Union und SPD verteidigten dagegen ihr Vorgehen. Das Gesetz setze genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, "nicht mehr und nicht weniger" , sagte der CDU-Abgeordnete Alexander Throm. Eine Gesamtreform sei in der Kürze der Zeit nicht angesagt gewesen. Nach Darstellung des SPD-Abgeordneten Uli Grötsch blieb zwischen der Anhörung vom Montag und der Abstimmung nicht genügend Zeit, um die Änderungsvorschläge der Experten zu berücksichtigen. Es gehe nicht um eine "Kernsanierung, sondern nur um eine Reparatur" .