Beschwerde gegen OpenAI: ChatGPT kann einen falschen Geburtstag nicht korrigieren

Dass KI-Chatbots sich viele ihrer Antworten einfach nur ausdenken , ist nicht neu. Nun hat der Datenschutzverein Noyb deshalb eine Beschwerde(öffnet im neuen Fenster) gegen OpenAI bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Konkret wird OpenAI vorgeworfen, ein falsches Geburtsdatum zu verbreiten. Zwar seien über den Beschwerdeführer "einige ihn betreffende Daten online" zu finden, nicht jedoch sein Geburtsdatum. Beschwerdeführer ist eine nicht weiter genannte Person des öffentlichen Lebens, die Angaben sind in der von Noyb veröffentlichten Beschwerde geschwärzt.
OpenAI habe Noyb auf Anfrage nicht mitgeteilt, welche Trainingsdaten dem ausgegebenen Geburtsdatum zugrunde lagen. Das Unternehmen gab laut Noyb an, es habe keine Möglichkeit, zu verhindern, dass seine Systeme ein falsches Geburtsdatum anzeigten.
OpenAI verstoße damit gegen die Artikel 12 und 15 der DSGVO, erklärte Noyb. Zum einen sei ein Auskunftsersuchen nicht vollständig beantwortet worden, zum anderen habe OpenAI den Grundsatz der Richtigkeit mit der Angabe des falschen Geburtsdatums nicht eingehalten.
Nicht OpenAIs erster Konflikt mit der DSGVO
In einem Test gab ChatGPT als Geburtstag von Golem.de-Chefredakteur Benjamin Sterbenz den 26. April 2000 an. Auf weitere Nachfrage generierte das Tool die Antwort: "Es gibt keine spezifischen oder bekannten Informationen über eine prominente oder bekannte Person namens Benjamin Sterbenz, die am 26. April 2000 geboren wurde."
"Die Beschwerdegegnerin scheint keine Möglichkeit zu haben, falsche Informationen tatsächlich zu korrigieren" , schrieb Noyb.
Es ist nicht das erste Mal, dass OpenAI mit der DSGVO aneinandergerät. Anfang des Jahres warfen beispielsweise italienische Datenschützer OpenAI vor , gegen wichtige Teile des EU-Datenschutzgesetzes zu verstoßen.
In Italien wurde ChatGPT vergangenes Jahr zeitweise sogar der Betrieb untersagt. Das KI-Werkzeug wurde aber auch in anderen Ländern bereits genauer untersucht , darunter Deutschland und die USA.



