Beschwerde eingelegt: Telekom will Speicherpflicht rechtssicher klären

Trotz der faktischen Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur sind die Provider noch nicht zufrieden. Die Deutsche Telekom will daher einen weiteren Gerichtsbeschluss erzwingen.

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Die Deutsche Telekom hofft auf einen neuen Beschluss des OVG NRW.
Die Deutsche Telekom hofft auf einen neuen Beschluss des OVG NRW. (Bild: Fabian Bimmer/Reuters)

Die Deutsche Telekom setzt im Streit über die Vorratsdatenspeicherung auf einen weiteren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Köln am vergangenen Freitag einen erweiterten Eilantrag des Unternehmens zurückgewiesen habe, sei Beschwerde beim OVG eingelegt worden, sagte Telekom-Sprecher Philipp Blank auf Anfrage von Golem.de. Ziel des Eilverfahrens sei es, einen rechtssicheren Status für die Telekommunikationsprovider zu forcieren.

Die Bundesnetzagentur hatte die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten am vergangenen Mittwoch faktisch ausgesetzt. Zuvor hatte das OVG NRW mit Sitz in Münster entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstoße. Nun will die Regulierungsbehörde bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens die Vorratsdatenspeicherung nicht mit Hilfe von Bußgeldern durchsetzen.

Klage ausgeweitet

Doch diese Ankündigung reichte der Telekom nicht aus. Sie erweiterte zunächst ihre im Mai eingereichte Klage, mit der sie verhindern wollte, zur Speicherung öffentlicher IP-Adressen beim NAPT-Verfahren verpflichtet zu werden. Ebenso wie der Provider Spacenet, der mit seiner Klage erfolgreich gewesen war, wollte die Telekom nun generell von der Speicherpflicht ausgenommen werden. Dieser Antrag war jedoch "mangels Rechtsschutzinteresses" erfolglos, weil nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nach der Erklärung der Bundesnetzagentur ohnehin keine Vorratsspeicherung mehr erforderlich ist.

Der Pressemitteilung des VG Köln zufolge wollte die Telekom zudem einen "Schutz vor Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen" erzielen. Denn Ermittlungsbehörden könnten auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weiterhin von den Providern verlangen, Verkehrs- oder Standortdaten der Nutzer gemäß der Vorgaben herauszugeben.

Beschwerdebrief der Provider

Daran stört sich auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). In einem Brief vom 30. Juni 2017 an die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres, der Golem.de vorliegt, fordern sie die Bundesregierung auf, für Klarheit in dem Streit zu sorgen. Der Schritt der Bundesnetzagentur sei zwar richtig, "vermag aber gerade keine ausreichende Rechtssicherheit für die weiterhin formal zur Umsetzung verpflichteten Unternehmen zu schaffen", heißt es in dem Schreiben, über das die FAZ zuerst berichtet hatte.

"Der rechtskonforme Umgang mit Daten der Bürger ist für unsere Mitglieder derart sensibel, dass Rechtunsicherheit hier unter allen Umständen vermieden werden muss", schreibt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner weiter. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte am Montag vor der Presse in Berlin den Eingang des Briefs und stellte klar, dass die Vorratsdatenspeicherung nach der Erklärung der Bundesnetzagentur "aber natürlich trotzdem gesetzlich gilt".

Das ist eine für die Unternehmen schwierige Situation. Denn die Bundesnetzagentur kann in der Tat kein deutsches Gesetz aufheben. Das können nur der Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht. Auch der Regierung sind da die Hände gebunden. Das OVG NRW hatte in seiner umfangreichen Begründung darauf verwiesen, dass ein Verstoß gegen EU-rechtliche Regelungen zwar dazu führe, dass die Gesetze nicht angewendet werden dürften. Jedoch "zieht ein Verstoß gegen Unionsrecht nach deutschem Recht weder ohne weiteres einen Verstoß gegen das Grundgesetz nach sich noch führt er zur Nichtigkeit der nationalen Regelung".

Bundesregierung wartet weiter ab

Doch die Bundesregierung will weiterhin abwarten, bis eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren gefallen ist. Das kann noch einige Zeit dauern. "Dieser Rechtskonflikt muss so aufgelöst werden, dass den Unternehmen ein rechtskonformes Verhalten sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht ermöglicht wird", fordert VATM-Geschäftsführer Grützner und fügt hinzu: "Nicht der Verzicht auf Verfolgung bei Nichtumsetzung, sondern nur der - zumindest zeitweise - Verzicht auf die Umsetzung eines möglicherweise grundlegend EU-rechtswidrigen Gesetzes kann die erforderliche Rechtssicherheit und Vertrauen in den Staat sicherstellen."

Die Firmen werden wohl noch einige Zeit mit der Rechtsunsicherheit leben müssen. Denn mit der Klage gegen die Bundesnetzagentur lässt sich wohl kaum die Frage klären, wie die Provider bei eventuellen Streitigkeiten mit Ermittlungsbehörden umgehen müssen. Daran dürfte auch die Beschwerde der Telekom vor dem OVG NRW nichts ändern.

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treefiddy 06. Jul 2017

Die Telekom beschwert sich bei Ihren Anteilseignern? Gehen die dazu normalerweise nicht...

Sinnfrei 05. Jul 2017

Nein, die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung sind unanwendbar, da nicht mit EU-Recht...

k2r 05. Jul 2017

Jaja, die "das muss man doch noch sagen dürfen"-Leute, die auf über Nacht für die Rechte...



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