Beschlagnahmter Computer: Gericht muss Löschung von Dateien als Alternative prüfen

Wenn Computer für Straftaten benutzt wurden, rechtfertigt dies keine unbegrenzte Einziehung der Geräte. Gerichte müssen auch eine Löschung von Dateien prüfen.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Ralph Orlowski/Reuters)

Bei der Beschlagnahme von Computern in Strafverfahren muss die Justiz eine Rückgabe der Geräte in Betracht ziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eine Mannes, der auf seinem Laptop kinderpornografisches Material gespeichert hatte (Aktenzeichen 4 StR 128/14). Das Landgericht Essen hätte prüfen müssen, "welche Dateien auf der Festplatte des Laptops im Einzelnen die Videoaufnahmen enthalten und ob deren Löschung technisch möglich ist". Wenn dadurch ein "milderes geeignetes Mittel" als eine Einziehung zur Verfügung stünde, müsse dies angeordnet werden.

Nach Ansicht der Richter ist es dann Sache des Verurteilten, "ob er die Anordnung befolgt und dadurch die Einziehung abwendet oder nicht". In diesem Fall liege es nicht im Ermessen des Gerichts, zu prüfen, ob die Kosten für eine Löschung der Daten im Verhältnis zum Wert des Computers stünden.

"Erhebliche Auswirkungen" erwartet

Der BGH beruft sich in seiner Entscheidung auf Paragraf 74b, Absatz 2 des Strafgesetzbuches, wonach die Einziehung von Gegenständen, die für eine Straftat gebraucht wurden, unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat. Das Gericht kann demnach eine "weniger einschneidende Maßnahme" treffen, "wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann". Zwar sei im konkreten Fall eine Rückgabe des Laptops mit den betreffenden Videodateien an den Angeklagten nicht in Betracht gekommen, jedoch hätte geprüft werden müssen, "welche Dateien auf der Festplatte des Laptops im Einzelnen die Videoaufnahmen enthalten und ob deren Löschung technisch möglich ist".

Nach Ansicht des IT-Fachanwalts Thomas Stadler dürfte die Entscheidung "erhebliche praktische Auswirkungen haben", da es sehr häufig zur Einziehung von Computern komme. Ob diese überhaupt von den Ermittlern ausgewertet werden können, ist dabei eine andere Frage. Im Zusammenhang mit der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung hatte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz auf die personelle Unterbesetzung der Polizei hingewiesen. "In den Kellern der Staatsanwaltschaften stapeln sich die Festplatten", hatte Notz gesagt.

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User_x 10. Sep 2014

...könnte wiederbegehen... neukauf ist also nicht möglich... und cloudsync wird übersehen ;)

Safran01 10. Sep 2014

Dazu folgendes https://www.golem.de/0804/59398.html Ich selber habe nur als Zeuge...

JensTautenhahn 10. Sep 2014

Quelle?

elf 10. Sep 2014

Wenn du den Thread in der Baumansicht liest, versteht man den Zusammenhang vielleicht...



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