Beschäftigtendatenschutz: SPD plant schärfere KI-Gesetze für den Arbeitsplatz

SPD-Bundesminister versuchen, strenge Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz etwa bei Einstellungsverfahren zu schaffen, und planen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Artikel veröffentlicht am , Michael Linden
Überwachung am Arbeitsplatz aus den Augen der KI
Überwachung am Arbeitsplatz aus den Augen der KI (Bild: Midjourney/Golem.de)

Unter der Federführung der Bundesminister Nancy Faeser und Hubertus Heil (beide SPD) soll die unkontrollierte Überwachung von Arbeitnehmern eingedämmt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) (Paywall). Der Beschäftigtendatenschutz soll durch ein eigenes Gesetz ausgeweitet werden.

Die vorgeschlagenen Regeln zielen darauf ab, den Einsatz von KI in der Mitarbeiterführung, einschließlich Überwachung, Kontrolle und Auswahl, zu reglementieren. Damit sollen die Rechte und die Privatsphäre der Arbeitnehmer geschützt werden.

Laut Innenministerin Faeser biete künstliche Intelligenz immenses Potenzial, aber auch erhebliche Gefahren, heißt es in dem Bericht. Zu den Gefahren gehörten die mangelnde Transparenz bei KI-gesteuerten Prozessen, das Potenzial für Diskriminierung und das Risiko der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch unerlaubte Überwachung.

Auch Arbeitsminister Heil sieht dringenden Handlungsbedarf. Er fordert, dass faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit auch in der digitalen Arbeitswelt gewahrt bleiben. Bis zum Ende des Sommers 2023 wollen die Minister einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Aus dem vorläufigen Dokument der Ministerien, das der SZ vorliegt, geht hervor, dass sensible Daten wie Gesundheitszustand, Aufenthaltsort des Arbeitnehmers, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen.

Das neue Gesetz soll auch die Bedingungen vorgeben, unter denen Videoüberwachung eingesetzt werden darf.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf laut Süddeutscher Zeitung eine Regulierung des Einsatzes von KI in Einstellungsverfahren vor. KI-Programme, die in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, müssen demnach wissenschaftlichen Standards entsprechen und dürfen nur berufsrelevante Eigenschaften bewerten. Das Gesetz sieht auch vor, die Arten von Fragen zu spezifizieren, die bei Vorstellungsgesprächen als inakzeptabel gelten.

Bundesregierung stellt sich nicht generell gegen KI

Die Bundesregierung unterstützt den allgemeinen Ansatz der geplanten europäischen Verordnung zum regulierten Einsatz von KI, hat aber einige Bedenken hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Verordnung und der Definition von KI-Systemen. So befürchten Experten, dass das KI-Gesetz die Innovation im Bereich der künstlichen Intelligenz bremsen könnte.

Auch innerhalb des EU-Parlaments scheint es Strömungen zu geben, die generative KI nicht als Hochrisikotechnologie sehen. "Verbote oder starke Überregulierung von KIs wie ChatGPT würden nur dazu führen, dass Innovationen außerhalb der EU entstehen", sagte die Abgeordnete Svenja Hahn (FDP) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Generative KI soll nicht totreglementiert werden

Der Entwurf der EU-Kommission sieht in einem Anhang III bislang acht Bereiche sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme vor. Diese betreffen unter anderem die "biometrische Identifizierung und Kategorisierung natürlicher Personen" oder "Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastrukturen".

Einem Bericht des Handelsblatts zufolge soll generative KI in keine dieser Klassen eingeordnet werden. Stattdessen wird das Thema demnach in einem separaten Artikel 28b des Gesetzes behandelt. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung der Datenqualität, mit der die KI trainiert wird.

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