Berufungsverfahren in weiter Ferne: Tesla wirbt weiter mit Autopilot
Tesla wurde es durch ein Urteil untersagt, mit dem Begriff Autopilot zu werben, doch das Unternehmen macht damit trotzdem weiter.

Das Landgericht München I hat dem Elektroautohersteller Tesla verboten, mit dem Begriff Autopilot für sein Fahrassistenzsystem zu werben. Das Urteil des Landgerichts vom 14. Juli 2020 ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 33 O 14041/19) und wird es nach Informationen der Welt am Sonntag noch gut ein Jahr lang nicht sein.
Tesla ist in Berufung vor dem Oberlandesgericht München gegangen. Dieses Verfahren zieht sich äußerst lange hin. Ein Termin sei verschoben worden. Nun habe der 29. Zivilsenat den 7. Oktober 2021 für die Verhandlung über die Sache angesetzt, sagte ein Sprecher des Gerichts der Welt am Sonntag. Es sei möglich, dass es hier noch einmal zu einer Verlegung komme.
Das Landgericht München I hat dem Elektrohersteller Tesla verschiedene Werbeaussagen zu seinen Fahrassistenzsystemen untersagt. Demnach wurden Aussagen zu Funktionen wie "Autopilot inklusive", "Volles Potenzial für autonomes Fahren" oder "Bis Ende des Jahres: automatisches Fahren innerorts" als irreführend verboten. Das teilte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 14. Juli 2020 in München mit. Die Wettbewerbszentrale hatte im Oktober 2019 ihre Klage gegen Tesla eingereicht ( Az. 33 O 14041/19).
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale wurde zum Zeitpunkt der Klage der Eindruck erweckt, dass die so beworbenen Fahrzeuge bis Ende des Jahres 2019 hätten autonom fahren können und dürfen. "Tatsächlich können diese Ankündigungen aber so nicht erfüllt werden, weil einige der genannten Funktionen in Deutschland rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen sind und auch nicht bis Ende 2019 zugelassen sein werden", hieß es damals.
Die genannten Aussagen finden sich teilweise immer noch auf der Konfigurationsseite für das Tesla Model 3. Die Formulierung "Bis Ende des Jahres" ist inzwischen in "In naher Zukunft" geändert worden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Nein, weil Schwarzfahren vorher schon als illegal definiert war. Die Aussagen von Tesla...
Und bei Regen ....... Es sind nur ein paar "ausgewählte" Nutzer die das Beta bekommen...
mimimi... die kritisieren Tesla! Ein seriöses Unternehmen würde die Werbung unterlassen...
So ein Quatsch, technisch bewegt sich der Drive Pilot auf SAE Level 3. Allerdings kann...
Warum haben denn hier so viele den Artikel nicht gelesen? Klagen die gegen erfundene...
Kommentieren