Berufung: EU-Kommission will weiter 13 Milliarden US-Dollar von Apple
Von einem Gewinn der irischen Apple-Tochtergesellschaft in Höhe von 22 Milliarden US-Dollar galten dort nur rund 50 Millionen Euro als steuerpflichtig.

Im Prozess um eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe von Apple hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt. Das gab die EU-Kommission am 25. September 2020 bekannt. Mit dem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg vom Juli 2020 war die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 aufgehoben worden, nach der Apple in Irland wegen rechtswidriger staatlicher Beihilfen rund 13 Milliarden Steuern nachzahlen musste.
Es ging um zwei Steuervorbescheide der irischen Behörden, mit denen der steuerpflichtige Gewinn von zwei irischen Apple-Tochtergesellschaften in Irland zwischen 1991 und 2015 festgelegt wurde. Danach erzielte die irische Apple-Tochtergesellschaft im Jahr 2011 in Europa Gewinne in Höhe von 22 Milliarden US-Dollar, nach dem Steuervorbescheid galten jedoch nur rund 50 Millionen Euro in Irland als steuerpflichtig.
"Das Urteil des Gerichts wirft wichtige rechtliche Fragen auf, die für die Kommission bei der Anwendung der Beihilferegeln auf Steuerfälle von Bedeutung sind", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Für die EU-Kommission habe höchste Priorität, dass alle Unternehmen, ob groß oder klein, ihren "gerechten Anteil an der Steuer zahlen".
Milliarden US-Dollar von Apple gespart
Allerdings hatte Apple diese Gewinne zum Zeitpunkt des Bescheids auch noch nicht in den USA versteuert. Das hat sich inzwischen geändert. Mit der Steuerreform von Präsident Donald Trump im Jahr 2018 wurde auf die von US-Firmen im Ausland angesammelten Gewinne ein Abschlag mit einem deutlich niedrigeren Satz fällig. Dabei spielte es auch keine Rolle mehr, ob sich die Gewinne auf Konten im Ausland befanden oder ob das Geld in die USA transferiert wurde.
Apple soll Milliarden US-Dollar Steuern durch Briefkastenfirmen gespart haben, die keine Beschäftigten hatten und vom Topmanagement in der Konzernzentrale direkt geführt wurden. Das berichtete die New York Times unter Berufung auf einen Bericht des US-Senats vom Mai 2013. Diese verflochtenen Tarnfirmen haben ihren Sitz in Irland, in den Niederlanden, in Luxemburg oder auf den britischen Jungferninseln. Die Experten beziffern die Steuern, die Apple von 2009 bis 2012 sparte, auf mindestens 74 Milliarden US-Dollar, die hätten auf Auslandsgewinne gezahlt werden müssen.
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Nein. Das war keine echte Frage, sondern eine ziemlich plumpe Frage die darauf anzielen...