Berufung bei Rauswurf: Eigene Gerichtsbarkeit für die Apple App Stores

Um die App Stores von Apple gibt es immer wieder Zank, weil Apps von Apple nicht zugelassen oder später wieder herausgeworfen werden. Entwickler können dagegen Berufung einlegen, teilte Apple ausdrücklich mit.

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App Store bietet Widerspruchsmöglichkeit an.
App Store bietet Widerspruchsmöglichkeit an. (Bild: Pexels/CC0 1.0)

Apple will Entwicklern mehr Möglichkeiten geben, wenn es um den App Store und den Verbleib ihrer Apps darin geht. Es handelt sich um den einzig möglichen Vertriebsweg, da Apple seine Geräte so abschottet, dass sie nur vom offiziellen App Store mit neuen Anwendungen versorgt werden können, wenn der Nutzer nicht gerade einen Jailbreak durchführt.

Folglich ist es für App-Entwickler essenziell, dass ihre Anwendungen dort aufgelistet werden. Gelegentlich entfernt Apple jedoch bereits gelistete Apps aus dem App Store, was für Entwickler katastrophal ist.

Apple bietet aufgrund der Brisanz des Themas und wohl auch, um Gerichtsverfahren und schlechte Presse zu verhindern, seit längerem eine eigene Einspruchsmöglichkeit an. Wenn eine App aus dem App Store entfernt wird, kann der Entwickler Einspruch erheben. In vielen Fällen werden Apps aufgrund von Beschwerden Dritter entfernt oder weil sie Apples Vorgaben widersprechen. Gelegentlich werden Apps nur in bestimmten Ländern entfernt, so Apple. Die Einspruchsmöglichkeit wurde nun besonders hervorgehoben, weil offenbar zahlreiche Beschwerden eingegangen sind.

Entwickler können per Formular begründen, weshalb Apple ihre Anwendung wieder in den App Store einstellen soll. Vor dem Rauswurf selbst werden sie aber nicht gefragt.

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