Berufung abgelehnt: Samsung muss im Patentrechtsstreit an Apple zahlen

Samsung hat im Patentrechtsstreit mit Apple verloren. Eine Berufung seitens Samsung wurde abgelehnt. Etwa 120 Millionen US-Dollar bekommt Apple von Samsung wegen Verletzung von Patenten.

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Samsung unterliegt Apple im Patentrechtsstreit.
Samsung unterliegt Apple im Patentrechtsstreit. (Bild: Dado Ruvic/Reuters)

Der oberste Gerichtshof in den USA hat entschieden: Samsung muss wegen Patentverletzung rund 120 Millionen US-Dollar an Apple zahlen. Damit wird das Urteil vom Mai 2014 bestätigt. Samsung hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, das oberste US-Gericht hat den Fall jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung gab es dafür nicht. Ohne weitere Verhandlung ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung nun beendet.

Urteil vom Mai 2014 hat Bestand

Samsung wurde im Mai 2014 für schuldig befunden, mehrere Apple-Patente ohne Genehmigung in den eigenen Geräten verwendet zu haben. Durch Geschworene hatte Apple Schadensersatz in Höhe von rund 120 Millionen US-Dollar für drei verletzte Patente durch Samsung gewährt. Apple hatte eine Strafzahlung von 2,2 Milliarden US-Dollar gefordert.

Apple warf dem koreanischen Hersteller vor, die US-Patente 5,946,647 (System and method for performing an action on a structure in computer-generated data ), 6,847,959 (Universal interface for retrieval of information in a computer system), 7,761,414 (Asynchronous data synchronization amongst devices), 8,046,721 (Unlocking a device by performing gestures on an unlock image, Slide-to-Lock) und 8,074,172 (Method, system, and graphical user interface for providing word recommendations) unerlaubt zu nutzen. Die Geschworenen gaben Apple recht bei der Verletzung der Patente 5,946,647 und teilweise bei 8,046,721.

Patent für iPhone-Entsperrgeste in Deutschland ungültig

In dem Verfahren ging es um das Entsperren des Smartphones mit einem Fingerwisch, das sogenannte Slide to Unlock, um die automatische Korrektur beim Schreiben sowie um sogenannte Quick Links. Das Verfahren beschreibt, wie Adressen, Telefonnummern oder Ähnliches als Link erkannt und dann durch einfaches Antippen in der passenden App geöffnet werden können. Für dieses Patent hatten die Geschworenen Apple einen besonders hohen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen.

Im August 2015 hatte der Bundesgerichtshof das Patent für die iPhone-Entsperrgeste in Deutschland für ungültig erklärt. In den USA hat das Patent hingegen weiterhin Bestand. Allerdings wird die Entsperrgeste von Apple seit iOS 10 und damit seit mehr als einem Jahr nicht mehr verwendet.

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