Berliner Datenschutzbeauftragte: Freie Universität soll Webex-Einsatz "vollständig" beenden
Das Büro der Berliner Datenschutzbeauftragten (BlnBDI) hat die Leitung der Freien Universität Berlin (FU) aufgefordert, die Nutzung der Videokonferenzsoftware Cisco Webex bis zum 30. September 2022 zu beenden. Sollte die Beendigung nicht "vollständig" beendet oder "vollständig die Rechtmäßigkeit der Nutzung" nachgewiesen werden, werde ein Verfahren zur Untersagung geprüft. Dies geht aus einer Mail hervor, die der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FU via Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhielt und zitierte. Webex steht wegen mangelhaften Datenschutzes in der Kritik.
In einer Pressemitteilung vom 4. September 2022(öffnet im neuen Fenster) begrüßen Vertreter des AStA "das Handeln der BlnBDI" . Der Referent für Datenschutz und Kommunikation Janik Besendorf sagte: "Die Landesdatenschutzbeauftragte macht endlich ernst. Die FU hat jahrelang, trotz wiederholter Kritik nicht eingesehen, dass sie die Nutzung von Webex beenden muss. Es ist jetzt wichtig, schnell auf datensparsame Alternativen wie Jitsi oder Big Blue Button zu setzen, um den Lehrbetrieb im Wintersemester aufrechterhalten zu können."
Politische Brisanz wegen Einsatz auch bei Senat
Robin Backhaus, ebenfalls Referent für Datenschutz und Kommunikation, sagte zudem, dass das Handeln der Aufsichtsbehörde auch über die FU hinaus relevant sei: "Senat und Abgeordnetenhaus setzen ebenfalls Webex ein und ignorierten bisher die Warnungen der Behörde." Eine mögliche Untersagung durch die BlnBDI hätte also politische Brisanz. Bereits Anfang dieses Jahres kommentierte der Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) , dass der wohl nicht rechtmäßige Einsatz von Webex, "die Spitze der Politik [...] nicht zu interessieren [scheint]" .
Die Datenschutzbehörde hatte den Webex-Einsatz nach einem Antrag des AStA im Januar 2021 geprüft. Über das Ergebnis habe man die Universität am 16. November 2021 unterrichtet, teilte die Datenschutzbehörde dem AStA mit. "Um zu eruieren, ob und ggf. über welchen Zeitraum eine fortgesetzte Nutzung des Dienstes tolerierbar erscheint, ist zu klären, ob seitens der FU bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden können, die die Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen entscheidend verringern" , heißt es in dem Schreiben der Behörde. Golem.de berichtete darüber .
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