Berlin: Keine Balkonkraftwerke an Hochhäusern erlaubt

Zwar fördert das Land Berlin inzwischen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Doch für viele Mieter ist das kein Thema.

Artikel veröffentlicht am ,
Für ein Balkonkraftwerk an einem Hochhaus ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Für ein Balkonkraftwerk an einem Hochhaus ist eine Baugenehmigung erforderlich. (Bild: Andrea Maurer/Golem.de)

Potenzielle Nutzer von Balkonkraftwerken in Berlin werden derzeit durch das Baurecht ausgebremst. Die Wohnungsbaugesellschaft Degewo verweigere Mietern in Hochhäusern das Anbringen einer Solaranlage, da dafür eigens eine Baugenehmigung beantragt werden müsse, berichtete der Sender RBB am 6. März 2023.

Die Auffassung werde von anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin und Brandenburg geteilt. Es gebe bislang kaum Genehmigungen, die Mieter müssten teilweise kostenpflichtige Bauanträge selbst stellen. Hintergrund des Vorgehens ist ein entsprechender Passus in den Bauordnungen beider Bundesländer.

Berlin hat vor gut einem Monat angekündigt, die Anschaffung von Balkonkraftwerken finanziell zu unterstützen. Seit dem 10. Februar 2023 könnten Mieter "eine Förderung von bis zu 500 Euro für den Erwerb einer Balkon-Solaranlage erhalten", hieß es. Doch für viele Mieter dürfte das nicht infrage kommen.

Denn das Anbringen solcher Anlagen ist laut Paragraf 62 der Berliner Bauordnung nur für Häuser genehmigungsfrei, "die keine Sonderbauten sind". Dazu zählen laut Definition in Paragraf 2 an erster Stelle Hochhäuser mit einer sogenannten Traufhöhe von mehr als 22 Metern.

Verband verweist auf höhere Brandschutzanforderungen

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen hält die Einschränkung für berechtigt. Die Häuser hätten mehr Lasten zu tragen und es seien höhere Brandschutzanforderungen zu stellen. "Man muss die Menschen, wenn es zu Rettungen kommt – etwa bei Bränden –, auch retten können aus den Gebäuden", zitierte der RBB einen Verbandsvertreter. Die Degewo habe auf Anfrage mitgeteilt: "Balkonkraftwerke genehmigen wir gern, so lange (...) keine (...) aufwendigen externen Antragsverfahren durchgeführt werden müssen."

Kein Verständnis für das Vorgehen zeigte hingegen der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels. An den betroffenen Hochhäusern im Bezirk Marzahn gebe es viele Balkone und viele sonnige Flächen. "Je höher, desto sonniger in der Regel", sagte Bartels dem RBB. Das Sicherheitsargument hält er nicht für stichhaltig: "Auch Balkonpflanzen können runterfallen. Warum sollte jetzt ausgerechnet eine PV-Solaranlage wesentlich anders behandelt werden als Pflanzenanhäufung auf einem Balkon?"

Der Mieterverein fordert daher, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften eine Vorreiterrolle übernehmen sollten: "Die Mieter müssen informiert werden. Es müssen Infoblätter verteilt und einheitliche Kriterien entwickelt werden, um diese Stecker-Solaranlagen praktikabel zu machen und das Verfahren zu erleichtern."

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katze_sonne 14. Mär 2023 / Themenstart

Das ist aber sehr großer Quark. Eine runterfallende Balkonanlage ist auch nicht...

MountWalker 07. Mär 2023 / Themenstart

Ja, aber sobald da vier Ziffern neben dem CE stehen hat eine "Benannte Stelle", also...

MountWalker 07. Mär 2023 / Themenstart

Die Degewo hat halt einfach keine Lust, selbst zu prüfen, wie groß die Lasten sind...

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