Berlin: Irritierende Behördenmeldung über akzeptable Mailadressen

Bei der Berliner Online-Kfz-Zulassung sollten laut einem FAQ-Eintrag nur E-Mail-Adressen "bekannter Anbieter" gültig sein - offenbar ein Missverständnis.

Artikel veröffentlicht am ,
Eine Behörde, die Mails nur von bestimmten "bekannten Anbietern" möchte? Das fanden wir seltsam - und haben nachgehakt.
Eine Behörde, die Mails nur von bestimmten "bekannten Anbietern" möchte? Das fanden wir seltsam - und haben nachgehakt. (Bild: Michail Jungierek, Wikimedia Commons/CC-BY-SA 3.0)

Laut der Webseite des Berliner Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat man dort ganz besondere Wünsche, was E-Mail-Adressen angeht. In einem FAQ zur Online-Zulassung von Fahrzeugen hieß es bis gestern noch: "Derzeit können internetbasierte Anträge nicht verarbeitet werden, insofern individuelle E-Mail-Adressen mit einem Eigennamen als Domain (z.B. XY@Name.de) hinterlegt werden."

Und weiter: "Wir bitten für die Antragstellung auf eine standardisierte E-Mail-Adresse bekannter Anbieter (z. B. web.de, gmx.de etc.) zurückzugreifen. Andernfalls wird die internetbasierte Antragstellung scheitern." Ein Softwareentwickler hatte auf Twitter auf diesen Eintrag hingewiesen und damit für viel Aufmerksamkeit gesorgt.

Nur bekannte E-Mail-Anbieter erlaubt?

Eine Behörde, deren Services man nur nutzen kann, wenn man eine E-Mail-Adresse bestimmter Anbieter nutzt? Das klingt seltsam und wohl auch rechtlich problematisch. Weniger bekannte E-Mail-Anbieter, deren Endungen nicht akzeptiert werden, könnten sich sicher benachteiligt fühlen.

Wir haben versucht herauszufinden, welche E-Mail-Anbieter die Berliner Behörde als "bekannte Anbieter" akzeptiert und eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wie sich herausstellte, handelte es sich wohl um ein Missverständnis.

Adressen der Form mail@[domain] wurden blockiert

Offenbar wurde der FAQ-Eintrag erstellt, nachdem man die Erfahrung gemacht hatte, dass Nutzer, die vorher Probleme hatten, mit einer anderen - in dem Fall wohl von einem "bekannten Anbieter" stammenden - E-Mail-Adresse ihre Anmeldung erfolgreich durchführen konnten. Dies war demnach aber nicht die tatsächliche Ursache.

Das Problem war vielmehr, dass E-Mail-Adressen mit dem Lokalteil "mail" durch eine Intrusion-Prevention-Software abgelehnt wurden, also eine Software, die Angriffe erkennen soll. "Diese wurde zuletzt noch einmal angepasst, so dass nunmehr auch Mails wie beispielsweise mail@xxx.de erfolgreich verarbeitet werden können", so das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Der entsprechende FAQ-Eintrag wurde inzwischen von der Webseite entfernt.

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Gaius Baltar 25. Dez 2020

Ach, auch mit gewöhnlichen TLDs gibt es genügend Stolperfallen: E-Mailadresse zu...

robinx999 24. Dez 2020

Bei mir ja, man kann wie gesagt 100 Mailkonten anlegen (die man dann jeweils einbinden...

dummzeuch 24. Dez 2020

Ich wundere mich immer wieder, dass Leute heute noch auf den Domainnamen in einer E-Mail...

ul mi 24. Dez 2020

Tjaja, das ist die Outlook-Seuche: lieber aus dem localpart den Namen raten als irgendwas...



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