Berlin: Gericht stoppt höhere Auflagen für Carsharing-Dienste

Das Verwaltungsgericht Berlin hat höhere Auflagen für Carsharing-Anbieter in Berlin vorläufig gestoppt. Das Gericht habe in einem Eilverfahren der Klage der Dienste Weshare und Sharenow stattgegeben, berichtete der Tagesspiegel am 2. August 2022(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Justizkreise. Damit werde die geplante Sondernutzungsverordnung, die vom 1. September 2022 an gelten sollte, für Mietwagenanbieter außer Kraft gesetzt. Berlin habe mit dem neuen Straßengesetz seine Kompetenzen überschritten, argumentierten demnach die Richter.
Der Berliner Senat wollte mit dem neuen Straßengesetz(öffnet im neuen Fenster) "unerwünschte Entwicklungen" durch Carsharing-Angebote verhindern . Damit sollte das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugflotten als straßenrechtliche Sondernutzung eingestuft werden, für die bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis einzuholen sei.
Die Anbieter beriefen sich jedoch auf ein Gutachten, wonach eine im Bundesrecht verankerte Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Parkplätzen nicht durch Landesrecht verändert werden könne. Es handle sich beim Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen um einen erlaubnisfreien Parkvorgang. Der Senat hatte jedoch argumentiert: "Mit dem Anbieten der Mietfahrzeuge im öffentlichen Straßenland, das in erster Linie dem Gemeingebrauch dient, wird von den Anbietenden ein über den Gemeingebrauch hinausgehender gewerblicher Zweck verfolgt, nämlich der Abschluss von Mietverträgen."
Dieser Auffassung schloss sich laut Tagesspiegel das Gericht jedoch nicht an. Im nun anstehenden Hauptsacheverfahren wolle sich zudem noch der Anbieter Miles beteiligen. Dieser habe zunächst den Ausgang des Eilverfahrens abwarten wollen.
Unberührt von der Entscheidung bleiben dem Bericht zufolge die geplanten Auflagen für Anbieter von E-Scootern und Fahrrädern.



