Berlin: E-Scooter-Fahrer versucht betrunken Kühlschranktransport

Ein 40-Jähriger hat versucht, einen mannshohen Kühlschrank auf der Straße mit einem E-Scooter zu transportieren. Betrunken war er auch noch.

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Der E-Scooter-Fahrer samt Kühlschrank
Der E-Scooter-Fahrer samt Kühlschrank (Bild: Polizei Berlin/Facebook/Screenshot: Golem.de)

Der Berliner Polizei ist im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain ein Fang gelungen: Ein E-Scooter wurde von einem Mann genutzt, um einen großen Kühlschrank mit Gefrierabteil zu transportieren. Der ungesicherte Kühlschrank fiel zu Boden, als die Polizei den in Schlangenlinien herumlaufenden Mann anhielt. Er selbst lief neben dem eingeschalteten E-Scooter, da er auf dem Gefährt keinen Platz mehr hatte. Er konnte die Bremsen nicht erreichen, berichtet die Polizei auf Facebook.

Der 40-Jährige stand unter Alkoholeinfluss, wie die Blutprobe mit 0,61 Promille ergab. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit in Folge von Alkoholgenuss erstattet. Ob er einen Führerschein besaß, ist nicht bekannt.

Die E-Scooter können führerscheinlos gefahren werden. Im Falle von Trunkenheit ist jedoch der Führerschein in Gefahr. Beim E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Promille im Atem auf dem E-Scooter liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Ab 0,3 Promille im Blut liegt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren schon eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Dabei droht ein Strafverfahren mit Geldstrafe, die in der Regel ein Nettomonatsgehalt beträgt. Dazu kommen 3 Punkte und ein in der Regel sechs- bis neunmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei in Deutschland beobachtet eine wachsende Zahl von Menschen, die in alkoholisiertem Zustand mit einem elektrifizierten Tretroller unterwegs sind.

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